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Hannelore Kraft
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Frage von Guido H. •

Frage an Hannelore Kraft von Guido H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

bekanntlich soll eine Haushaltspauschale ab 2013 die jetzigen GEZ-Gebühren ersetzen.

Im Zuge dessen müssen Bürger künftig bei der GEZ begründen, warum sie aus ihrer Wohnung ausziehen.

Außerdem darf die GEZ Haus- oder Wohnungseigentümer dazu zwingen, Auskunft über ihre Mieter zu erteilen. Darunter fallen etwa die Namen der Mieter, Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Der Gesetzesentwurf wäre damit eine Art Freifahrtschein zum Datensammeln.

Ich habe hier starke Bedenken u. a. aus Datenschutzgründen. Wie sehen Sie und Ihre Fraktion dies, werden Sie dem Staatsvertrag zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hüpper,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem geplanten Rundfunkbeitrag. Ich halte das neue Finanzierungsmodell für eine tragfähige und ausgewogene Lösung für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeeinnahmen. Die SPD-Landtagsfraktion in NRW steht daher zu dem Modellwechsel und wird dem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen.

Sie sprechen die Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für die Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten an. Zunächst möchte ich richtig stellen, dass niemand Gründe für einen Umzug nennen muss. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht es vielmehr um Informationen, ob eine Abmeldung z.B. wegen einer Wohnungsaufgabe oder eines Umzugs ins Ausland erfolgt. Diese Angaben werden auch heute schon verlangt, wenn Rundfunkgeräte abgemeldet werden. Sie sind für die GEZ erforderlich, um die Plausibilität und Richtigkeit der Abmeldung prüfen zu können.

Die Möglichkeit, Auskünfte von Wohnungs- und Hauseigentümern einzuholen, ist auf begründete Ausnahmefälle beschränkt und gilt nur, wenn ein Rundfunkteilnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt. Ich halte diese Regelung im Interesse der ehrlichen Beitragszahler für gerechtfertigt, damit möglichst alle Rundfunkteilnehmer solidarisch ihren Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leisten. Dass die Auskunftsrechte der GEZ im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden sind, hat außerdem der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Herr Dr. jur. Hans Peter Bull in seinem Rechtsgutachten „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Rundfunkbeitrags“ bestätigt. Es kann im Internet unter http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1604680/property=download/nid=8236/137nkg1/Gutachten+zu+datenschutzrechtlichen+Fragen.pdf nachgelesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Hannelore Kraft
tlicht.