Frage an Hannelore Kraft von Theresa S. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Kraft,
NRW gehört zu einem Staat, der Wert darauf legt, säkular zu sein. Umso größer ist meine Überraschung. Ich zitiere das Onlineportal „DerWesten.de“(07.04.2011):
„Die Stadt [Essen] hat die Premiere der „Madama Butterfly“ im Aalto-Theater verboten[...] Die Bezirksregierung hatte auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes gedrängt, nachdem eine Beschwerde eingegangen war.“
Dass das "Opernhaus des Jahres 2008" der ehemaligen Kulturhauptstadt einen kulturellen Anspruch über den unterhaltenden Charakter hinaus hat, steht außerfrage. Dem Haus entsteht durch das Verbot ein enormer Schaden.
Im Feiertagsgesetz NRW heißt es:
„(3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:[...]
die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind, bis zum nächsten Tag 6 Uhr,
Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.[...]“
Mir stellt sich die Frage nach der Trennung von Staat und Religion.
Neben kommunalen Unterschieden(noch keine Verbote in Düsseldorf, Gelsenkirchen und Bochum) entbehrt der Blick in das karfreitägliche Fernsehprogramm nicht einer gewissen Komik: „Indiana Jones“, die James-Bond-Folge „Casino Royale“ und „Harry Potter IV“ sind genau das, was sich der Kultusminister unter „angemessen“ vorstellt, um den Christen in seiner Andacht nicht zu gefährden(?).
Es ist mir unbegreiflich, wie durch die Aufführung im geschlossenen Raum der Gottesdienst bzw. der Christ als solcher behindert wird. Niemand ist gezwungen, Zeuge davon zu werden und die Störung religiöser Feiern erscheint mir daher im höchsten Maße hanebüchen, das Verbot eine Unverschämtheit.
Ich muss meine Verwunderung über den Titel „Ruhrgebiet Kulturhauptstadt 2010“ ausdrücken, wo hier doch anscheinend die Kultur einen recht geringen Stellenwert genießt.
Frohe Ostern wünscht
Theresa Sichler
Sehr geehrte Frau Sichler,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch zum Feiertagsgesetz.
Das geltende Gesetz ist eindeutig! Was die Beantwortung Ihrer Frage betrifft, möchte ich Sie der Einfachheit halber auf meine öffentlichen Äußerungen hierzu in der Rheinischen Post verweisen. Den Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.rp-online.de/landtagswahl/nachrichten/SPD-will-Feiertagsruhe-besser-schuetzen_aid_987919.html .
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft