Frage an Hannelore Kraft von Thomas G. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Kraft,
Ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 04.02.2011 an H. K., wonach Sie grundsätzlich dem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof folgen und die Anknüpfung der Rundfunkgebühren an den Haushalt befürworten.
Ich zitiere Sie weiter mit „Schließlich hat jede in einem Haushalt lebende Person generell die Möglichkeit, die vielfältigen Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wort und Bild zu nutzen. Hierfür sind von Seiten des privaten und auch des nichtprivaten Bereichs entsprechende Beiträge zur solidarischen Finanzierung des Gesamtangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen“.
Durch die Anbindung der Rundfunkgebührenpflicht an die Haushalte wird man „Zwangsmitglied“ bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Verwaltung der Gebühren obliegt den Rundfunkanstalten, die Höhe der Gebühr wird von Ihnen und Ihren Amtskollegen mitbestimmt.
Dabei scheint der Umgang der von allen Gebührenpflichtigen erbrachten Mittel sehr fragwürdig. Nicht nur das Abend für Abend in den Gameshows zigtausende von Euro verspielt werden, nein auch die Gehaltspolitik rutsch nach den neuen Berichten, die ARD in ein schlechtes Licht.
Für jede Veranstaltung kann ich mir eine Eintrittskarte kaufen. Ich kann aber auch fern bleiben. Dies ist der Fall bei Fußballspielen, wo von den Vereinen Jahresgehälter von mehr als 8 Millionen Euro für einen Spieler gezahlt werden. Bei Gehältern von mehreren 100tausend Euro für einen Moderator bzw. für eine Moderatorin hätte ich gerne auch diese Möglichkeit. Ich finde es nicht notwendig, dass ein Moderator in einem Jahr das Gehalt bekommt, wofür ein hart arbeitender Familienvater 30 Jahre arbeiten muss.
Ist es ggf. an der Zeit die Gebühren zu reduzieren oder aber ähnlich wie bei den Banken eine Höchstgrenze der Gehälter vorzugeben. Ich erinnere daran. Es handelt sich bei der ARD um eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.
Thomas Galle
Sehr geehrter Herr Galle,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2011, mit dem Sie sich kritisch über die Honorare einiger Moderatoren im öffentlich-rechtlichen Fernsehen äußern.
Die Festlegung der Gehälter und Honorare bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ist Aufgabe der Senderverantwortlichen im Rahmen ihrer Programmautonomie. Die Landesregierungen dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen keinen Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen. Mit Ihrer Kritik müssten Sie sich an die Anstaltsgremien wenden, die in alle wichtigen finanziellen Vorhaben und Planungen eingebunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft