Frage an Hannelore Kraft von Heike J. bezüglich Finanzen
Guten Tag Frau Kraft,
in Mülheim will der Pfarrbezirk der Markusgemeinde in Dümpten und Winkhausen eine Kita schließen, die erst vor kurzem mit Landesmitteln umfangreich umgebaut worden ist.
Das Portal DerWesten meint in einem Artikel dazu, dass das Land die Gelder zurückfordern wird.
Ist das richtig? Sieht ein Vertrag für die Subventionierung eine Rückzahlung bei Schließung (innerhalb welchen Zeitraumes?) vor?
Vielen Dank für eine Antwort.
Heike Jackler
Sehr geehrte Frau Jackler,
Sie möchten gerne wissen, ob die Subventionierung einer Kindertageseinrichtung mit Landesmitteln bei einer Schließung eine Rückzahlung erforderlich macht.
Selbstverständlich unterliegen öffentlich geförderte Einrichtungen einer Zweckbindung nach den haushaltsrechtlichen und entsprechenden fachspezifischen Vorgaben.
Im Fall der Kindertageseinrichtung Knappenweg in Mülheim ist dies entsprechend. Nach Informationen der Stadt Mülheim beabsichtigt der jetzige Träger die Übernahme durch einen neuen Träger. Auch dieser neue Träger würde aber der auf dem Gebäude liegenden Zweckbindung in gleicher Weise unterliegen wie der ursprüngliche Empfänger der Zuwendung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Mülheim.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft