Frage an Hannelore Kraft von Uwe N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kraft
Ich hätte mal ne Frage.Ich habe dieses Jahr September einen Antrag auf Elterngeld gestellt. Ich beziehe Hartz 4.Darf die 300 Euro nächstes Jahr beim Regelsatz angerechnet werden. Da ich ja dieses Jahr den Antrag gemacht habe.Da wir ja das alte Gesetz haben dürfte die 300 Euro im Nächsten Jahr garnicht angerechnet werden.
Ich würde mich über eine antwort freuen.
Mit freundlichen grüßen
Uwe Niggemeier
Sehr geehrter Herr Niggemeier,
für Ihre Mail vom 16. Oktober, mit der Sie mir eine Frage zum Elterngeld stellen, danke ich Ihnen.
Das Elterngeldverfahren fällt nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundes. In § 12 BEEG heißt es allerdings, dass die Landesregierungen oder die von Ihnen beauftragten Stellen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden bestimmen. In Nordrhein-Westfalen sind bei den Kommunen Elterngeldstellen eingerichtet.
Die von Ihnen gestellte Frage ist derzeit nicht so leicht zu beantworten, weil der Gesetzentwurf, der erst Ende November verabschiedet wird, eine Stichtagsregelung enthält. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrer Frage unmittelbar an die für Sie zuständige Elterngeldstelle in Paderborn zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft