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Frage von Sabine W. •

Frage an Hannelore Kraft von Sabine W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kraft,

einer der ersten, wichtigen Schritte in NRW scheint für Sie der „Nichtraucherschutz“ zu sein.

Noch immer verzeichnet das Gastgewerbe Umsatzeinbussen ( http://tinyurl.com/323pzm9 ) – obwohl viele Länder ihre ursprünglichen „Nichtraucherschutzgesetze“ revidiert haben. Auch in NRW wird es zu teilweise massiven Umsatzeinbrüchen und Schließungen kommen, sollten Sie weitere Verschärfungen einführen.

Im „Eckpunktepapier effektiver Nichtraucherschutz“ ( http://tinyurl.com/2uh3jnk ) wird in Artikel 19, Absatz 1 „Für die Zwecke der Eindämmung des Tabakgebrauchs erwägen die Vertragsparteien,… die zivilrechtliche Haftung, gegebenenfalls einschließlich des Schadensersatzes, zu regeln.“

Von der Überflüssigkeit einer Novellierung der geltenden Gesetze abgesehen ( http://tinyurl.com/3yx73zz und http://tinyurl.com/39z9nrp ), stellt sich die Frage: wie gedenken Sie, die oben genannte Haftung - bis hin zum Schadensersatz, zu regeln?

Sabine Weintraut

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weintraut,

für Ihre E-Mail vom 2. August 2010 über „Abgeordnetenwatch.de“ danke ich Ihnen.

Ihre Frage betrifft mich und meine Arbeit als Ministerpräsidentin. Sie haben vollkommen richtig erkannt: Das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, den Nichtraucherschutz in unserem Land deutlich zu verbessern. Das bestehende Nichtraucherschutzgesetz schützt im Vergleich zu Gesetzen in anderen Bundesländern sehr wenig. Das möchten wir ändern.

Sie haben in Ihrem Schreiben das Thema „Umsatzeinbußen des Gastgewerbes“ angesprochen. Im Rahmen einer Überprüfung des Gesetzes, der Verordnungen und insbesondere der Ausnahmeregelungen können ggf. notwendige Einschränkungen vorgenommen werden. Die Geltendmachung etwaiger Umsatzeinbußen richtet sich nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Regelungen im Nichtraucherschutzrecht dazu sind weder geboten noch erforderlich.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung und bin

mit freundlichen Grüßen

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft