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Frage von Rita S. •

Frage an Hannelore Kraft von Rita S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft;

ehe ich meine Frage stelle, möchte ich Ihnen meinen Dank für Ihre bewegenden Worte in Duisburg sagen. Ich bin herzlich froh, dass Sie zu Ihren Gefühlen stehen, und gar nicht einmal ve r s u c h e n diese krampfhaft zu verbergen. Sie haben mich sehr berührt, weil ich ähnlich empfinde!

Die Love Pade war eine der ganz wenigen Momente, in denen ich Gott dankte, dass wir zu den Armen in dieser Gesellshaft gehören! Meine erwachsene Tochter konnte aus Geldmangel nicht an dem Festival teilnehmen.
Leider kann sie das aber niemals, muss auf so Vieles verzichten, was ihren Stufenkolleginnen und Kollegen so den meisten ihrer Freunde selbstverständlich ist.
Wir, mein Mann und ich, sind durch schwere Erkrankung zu Frührentnern geworden, mein Mann(69) bereits vor 11 Jahren ,ich (62) vor einem Jahr.

So lange ich konnte, habe ich mich als Tagesmutter für das Düsseldorfer Jugendamt, so wie für die dortige Diakonie eingesetzt. Das Entgelt war äußerst gering. Ich fand aber keine Arbeit mehr, wollte mich daher zumindest für die Gesellschaft nützlich machen, da meine Familie schon damals Sozialhilfe beziehen musste. Außerdem betätigte ich mich etwa sieben Jahre lang als Begleiterin für Sterbende und schwer Kranke, hauptsächlich im Nachtdienst des EVK in Düsseldorf..

Meine Frage ist: Warum müssen Kranke wie wir immer wieder wegen unserer Grundsicherung bei den Ämtern vorstellig werden? Warum bekommen wir nicht-wie Hartz IV Empfänger-, Beihilfen zum täglichen Leben, wie Ersatz für defekte Haushaltsgeräte, anfallende Renovierung oder Reparaturen? Warum müssen wir mit den geringen Sätzen auch noch für Bekleidung sorgen,wie auch H.Empfänger? Bei den heutigen Preisen reicht das einfach nicht!
Warum müssen wir unbedingt in eine kleine Wohnung umziehen, obwohl wir durch harten Verzicht die Mehrkosten für unsere Miete selbst tragen? Wir sind beide schwer behindert, 100% u.70% mit K.Z. a.G. für meinen Mann.

Mit Dank im Voraus
R. Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Anteilnahme angesichts der traurigen Ereignisse in Duisburg.

Zu Ihrer Frage:
Die Gewährung von Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung richtet sich nach den bundesgesetzlichen Vorschriften des SGB XII. Grundsicherungsleistungen werden im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen der Sozialhilfe nur auf Antrag erbracht. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Kalendermonate. Dem liegt die Erwartung des Gesetzgebers zugrunde, dass bei dem leistungsberechtigten Personenkreis gewöhnlich keine bedeutsamen Änderungen der Verhältnisse zu erwarten sei, aber in bestimmten Abständen zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen unverändert vorliegen.

Die Übernahme der Grundsicherungsleistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts erfolgt durch Übernahme der angemessenen tatsächlichen Kosten, z. B. für Unterkunft und Heizung. Die Prüfung der Angemessenheit ist dabei immer auf die Besonderheit des Einzelfalls abzustellen. Welche laufenden Kosten örtlich als „angemessen“ zu bewerten sind, ist rechtlich nicht festgelegt, sondern richtet sich vielmehr an den lokalen Gegebenheiten.

Letztendlich bleibt jetzt abzuwarten, welche Änderungen hinsichtlich der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft