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Frage von Pascal K. •

Frage an Hannelore Kraft von Pascal K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Guten Tag, Frau Kraft,

als Student begrüße ich Ihr Vorhaben, die Studiengebühren in NRW abzuschaffen. Vor allem, weil uns Studenten nie wirklich deutlich gemacht wurde, dass durch die Studiengebühren das Studium verbessert wurde. Jedoch habe ich eine Frage bezüglich der Finanzierung.

Ich nehme an, dass die Einnahmen durch Studiengebühren schon über Jahre hinweg "verplant" wurden. Kann es nun vorkommen, dass einige Hochschulen noch mehr sparen müssen, als es vor den Studiengebühren der Fall war? Wieviel Geld wird vom Land an die Hochschulen geleistet, und wieviel war es vor den Studiengebühren? Streben Sie eine bundesweit einheitliche Regelung diesbezüglich an?

Ich habe auch noch nirgends von einem Vorschlag gehört, das Einkommen von Bachelorn & Co höher zu besteuern. Jeder, der dank Studium einen Haufen Geld verdient, wird dann wissen, warum er diese Steuer bezahlt. Ich denke da beispielsweise an einen Satz von 0,5%.

Halten Sie einen Solchen Vorschlag für sinnvol. bzw. umsetzungsfähig?

Allerdings sollte dann jedem auch klar gemacht werden, wofür generell Abgaben ausgegeben werden, um wieder mehr Verständnis für den Rechts- und Sozialstaat zu erzeugen.

Auf Ihre Antwort freue ich mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Pascal Kahnert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kahner,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Mail und Ihren inhaltlichen Vorschlag zum Thema Studiengebühren. Wie Sie bin ich der Meinung, dass es richtig ist, die Studiengebühren abzuschaffen.

Doch wir wollen im Gegenzug den Hochschulen die Mindereinnahmen nach der Abschaffung der Studiengebühren ersetzen, damit eben nicht passiert, was Sie befürchten, dass die Hochschulen nämlich noch mehr sparen müssen.

Sie fragen nach der Höhe der Mittel: In NRW beträgt die Summe, die den Hochschulen aus Studiengebühren zur Verfügung stehen in etwa 260 Millionen Euro jährlich. Diese Summe gilt es nun den Hochschulen zu ersetzen.

Weil wir wissen, dass die Mittel aus Studiengebühren an einigen Hochschulen zu Verbesserungen der Lehre und der Studienbedingungen geführt haben, beispielsweise weil zusätzliches Lehrpersonal eingestellt wurde, wollen wir im Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren auch regeln, dass den Hochschulen zum Ausgleich Mittel in gleichem Umfang zur Verfügung gestellt werden und dass die Studierenden an der Verwendung der Mittel beteiligt sind. Nur so können diese Mittel, wie es ja bei den Studiengebühren auch beabsichtigt war, für die Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden. Darauf haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag mit den Grünen geeinigt. Wie dieses Ziel zu erreichen ist, werden wir in diesem Gesetz und in den ersten Haushaltsberatungen regeln. Wir hoffen, dass die Hochschulen gemeinsam mit den Studierenden verantwortungsvoll mit diesen zusätzlichen Mitteln umgehen und die Chancen für weitere Qualitätsverbesserungen nutzen, so dass noch mehr junge Menschen ihr Studium erfolgreich abschließen können.

Was nun die Beteiligung der Studierenden an den Kosten der Hochschulbildung angeht, ist der Vorschlag einer höheren Besteuerung von Studienabgängern eine Möglichkeit. In diesem Zusammenhang wird auch das Modell nachgelagerter Studiengebühren diskutiert. Die SPD hat dazu bereits eine Position: wir wollen uns im Bund dafür einsetzen, dass über einen so genannten "Bildungssoli", einen Aufschlag auf den Spitzensteuersatz, der direkt in den Bildungsbereich fließt und die Aufhebung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern mehr Geld in die Bildung investiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft