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Frage von arnold m. •

Frage an Hannelore Kraft von arnold m. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Fraktionsführerin,

warum setzen Sie sich nicht für die Wiedereinführung des Berufsschutzes im Rahmen der SGB-ÜBerprüfung ein?

Vielen Dank und gutes Gelingen wünscht

Arnold Michael

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Michael,

nicht nur das deutsche Rentensystem, alle Alterssicherungssysteme weltweit stehen vor großen Herausforderungen, die aktuell mit der niedrigen Erwerbsbeteiligung und zukünftig mit der demographischen Entwicklung zusammenhängen. Der „Gemeinsame Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten“ vom 3. März 2003 weist ausdrücklich darauf hin, dass den Folgen des Schrumpfens der Erwerbsbevölkerung für die Alterssicherung am ehesten durch eine Anhebung der Beschäftigungsquoten entgegengewirkt werden kann. Denn höhere Beschäftigungsquoten führen dazu, dass mehr Menschen zur Finanzierung der Renten beitragen.

Vor diesem Hintergrund waren auch die Änderungen im Bereich des Berufsschutzes aus unserer Sicht gerechtfertigt: Wer ab 2001 in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt und nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, der kann auf alle, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeiten verwiesen werden. Im Rahmen der Verweisung spielen Status, Ausbildung und subjektive Zumutbarkeit keine Rolle mehr, so dass bei einer Arbeitsfähigkeit von mindestens 6 Stunden man als vollschichtig leistungsfähig gilt.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Wegfall des Berufsschutzes nicht zu unzumutbaren Härten oder zu starken Verwerfungen bezogen auf die Höhe des zukünftigen Rentenniveaus führen sollte. Deshalb wollen wir im Bundestag, im Landtag, in den Kommunen und in unserer Partei aktiv die Bekämpfung von Benachteiligung und Armut im Alter gestalten. Deshalb fordern wir u.a. dass der Zugang zu Altersteilzeit und Teilrenten in den Betrieben und Verwaltungen erleichtert werden muss. Durch höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten und frühere Einstiegsmöglichkeiten soll die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten möglich und attraktiv gemacht werden. Gerade die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sind einem gesteigerten Armutsrisiko ausgesetzt. Gerade bei Erwerbsminderungsrenten gilt es, den Übergang zur Altersrente durch die Abschaffung der Abschläge abzufedern und sozial zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft