Frage an Hannelore Kraft von Heinz C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrtre Frau Kraft,
ich war langjährig als Betriebsrat in einem Callcenter tätig und bin noch ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Sicherlich ist Ihnen bekannt, daß das BetrVG in Kleinstbetrieben nicht gilt. Es gibt in Kleinstbetrieben, in denen (bildlich gesprochen ) die Hand des Chefs den Mitarbeiter ernährt, Zustände, die an das 19.te Jahrhundert erinnern. Leider ersätzt der Satz: Sie brauchen sich morgen hier nicht mehr blicken zu lassen,des öfteren die Kündigung. Denken Sie bzw Ihre Partei darüber nach, im Arbeitsrecht den Schutz von Mitarbeitern in solchen Betrieben, vielleicht mit einem Art BetrVG light zu erhöhen ?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Cremers
Sehr geehrter Herr Cremers,
in Ihrer Mail fragen Sie mich, ob ich darüber nachdenke, im Arbeitsrecht den Schutz von Mitarbeitern in Kleinstbetrieben zu erhöhen.
Vorab möchte ich anmerken, dass eine solche Regelung auf der bundespolitischen Ebene stattfinden müsste. Ich persönlich würde dies aber für erstrebenswert halten.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft