Frage an Hannelore Kraft von Peter O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kraft,
ihr Vorschlag, nicht in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Menschen, gemeinützig zu beschäftigen löst bei mir einige Fragen aus.
Welche Paragrafen im SGB2 möchten sie denn ändern, damit trotzdem der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleibt? Mit welcher Begründung bekommen, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehende Menschen ALG2 nach dem SGB 2? Warum sollen erwerbsfähige Menschen die aufgrund der Arbeitsmarktlage keine Arbeit finden können, deren Qualifikation nicht erhalten wurde da dringende Fort-/Weiterbildung nicht genehmigt wurde, warum sollen diese Personen unentgeltlich, bzw. symbolisch entlohnt werden, reicht da nicht auch die symbolische Bereitschaft zur Arbeit als Gegenleistung aus?
Der Bezug des ALG2 ist zu Recht nicht an eine Gegenleistung in Form gemeinnütziger unentgeltlicher Arbeit gebunden. Wollen sie das ändern, also hin zum Workfare Modell?
Welche Art von Würde erhält der, dessen Arbeit so wenig Wertgeschätzt wird das er sie umsonst machen "darf"?
Damit wird auch klar das diese Arbeit unnötig , nichts Wert ist, sie ist eine Beschäftigung um der Beschäftigung willen.
Das mag für Menschen die nichts mit sich anfangen können, tatsächlich sinnvoll sein, aber hier sind wir dann auch schon im Bereich der psychosozialen Betreuung. Sie halten also ca. 25% der jetzigen ALG2 Empfänger für Menschen mit gravierenden psychosozialen Problemen? Wieso sind diese Leute denn nach wie vor ALG2 Bezieher, wo doch offensichtlich ist das sie aufgrund ihrer Problemlage gar nicht Erwerbsfähig sind?
Der Bezug von ALG2 setzt eine Verfügbarkeit und Erwerbsfähigkeit für den 1. Arbeitsmarkt voraus. Sie betonen das der unbefristete Einsatz für die Betroffenen Sanktionsfrei wäre, selbst wenn sie im Verlauf der Beschäftigung entlohnte Arbeit ablehnten? Das funktioniert nach bisheriger Rechtslage nicht.
Sehr geehrter Herr Olbers,
Sie fragen mich, welche Paragrafen ich im SGB II ändern möchte. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen hier noch keine Details nennen kann. Die Bundespartei arbeitet zurzeit an Konzepten für die Fortentwicklung der Sozialgesetze.
Gerne möchte ich Ihnen aber unseren Vorschlag für einen Sozialen Arbeitsmarkt näher erläutern:
Arbeit hat eindeutig mit Selbstwertgefühl und auch mit Würde zu tun. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit kaum überwindbaren Vermittlungshemmnissen zu schaffen, weil sie oft keine Aussicht mehr auf einen regulären Arbeitsplatz haben. Wir wollen diesen Menschen eine Beschäftigungsperspektive auf Dauer eröffnen. Zeitlich befristete Jobs helfen dieser Gruppe von Langzeitarbeitslosen nicht weiter, denn einem spätestens einem Jahr sind sie wieder ohne Arbeit.
Das Angebot des Sozialen Arbeitsmarktes ist freiwillig und keine Pflicht. Damit unterscheiden wir uns ganz eindeutig von den populistischen Forderungen von Herrn Westerwelle, der Gesellschaftsgruppen gezielt gegeneinander ausspielt. Ich bin ganz sicher, dass viele Menschen dieses Angebot annehmen werden, denn die ganz große Mehrheit der Arbeitslosen will gerne arbeiten.
Klar ist, dass durch diese Arbeit für die Gesellschaft reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet werden dürfen. In kommunalen Bündnissen sollen Städte und Gemeinden mit der Bundesanstalt für Arbeit beziehungsweise den Argen, Arbeitgebern und Gewerkschaften festlegen, wo diese gemeinwohl-orientierten Arbeitsplätze eingerichtet werden können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass ein Konkurrenzdruck in Richtung Billiglohn entsteht.
Für uns ist zentral, dass die in diesem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor tätigen Menschen sinnvolle Arbeit verrichten und mit ihrer Tätigkeit ihre Existenz selbst sichern können. Die Entlohnung der Langzeitarbeitslosen, die das Angebot annehmen, muss spürbar oberhalb der ALG 2-Zahlungen liegen. Darüber hinaus muss der Staat die Sozialversicherungskosten übernehmen, damit sie auch in die Sozialsysteme einzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft