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Hannelore Klamm
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Frage von Horst S. •

Frage an Hannelore Klamm von Horst S. bezüglich Recht

Warum erheben Sie nicht Ihre Stimme gegen Folter?
Ramstein liegt in Rheinland-Pfalz. Von dort aus wurden Personen in andere Länder geflogen. Proteste der Abgeordneten bzw. der Landesregierung habe ich nicht vernommen. Es reicht nicht aus, an Gedenktagen Kränze niederzulegen. Wer schweigt macht mit.
MfG
Horst Ströble

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ströble,

in Artikel 1 des Grundgesetzes steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Dies gilt für mich und für alle Bundesbürger und muss unser oberster Grundsatz sein. In Artikel 25 des Grundgesetzes heißt es: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." Artikel 2 des NATO-Truppenstatuts besagt, dass das Recht des Gastlandes zu beachten ist. Dies gilt auch für das NATO-Mitglied USA. Im Übrigen ist die Einhaltung des NATO-Truppenstatuts nicht von der Landesregierung zu überprüfen, sondern dies ist Bundesangelegenheit. Die NATO ist zum einen auf Verträge und zum anderen auf Vertrauen gegründet, und zwar auf Vertrauen zwischen den Partnern, die Mitglied der NATO sind. Dieses Vertrauen ist Grundlage für die Zusammenarbeit.

Der Landesregierung und den rheinland-pfälzischen Abgeordneten liegen bis heute keine Beweise vor, dass der Militärflughafen Ramstein ein Ort rechtswidriger Aktivitäten ist oder war. Wie am 30.11.2005 der Bundesnachrichtendienst mitteilte, liegen auch der Bundesregierung keine Hinweise vor, dass deutsche Flughäfen für geheime US-Missionen benutzt worden sind. Nach Bekanntwerden der Gerüchte hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so wie es sich auch in einem Rechtsstaat geziemt. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch hatte bereits im November das Hauptquartier der US-Streitkräfte angeschrieben und um Information über die in der Presse veröffentlichten Gerüchte gebeten. Auch der rheinland-pfälzische Landtag hat sich in einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema befaßt. Wir sind uns mit den europäischen Partnern einig, dass wir Aufklärung brauchen.

Die Nutzung des Geländes in Ramstein unterliegt im Übrigen nicht der Zuständigkeit der zivilen Luftfahrtbehörden. Durch die zivile Landesluftfahrtbehörde erfolgt insbesondere keine Prüfung, ob Einflug- oder Landerechte in Bezug auf die militärisch genutzten Anlagen bestehen. Die Erteilung solcher Rechte obliegt den Militärbehörden vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Klamm