Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.
Darum ist es erforderlich, die Amtsführung neutral zu gestalten.
Darum ist es erforderlich, die Amtsführung neutral zu gestalten.
Darum ist es erforderlich, die Amtsführung neutral zu gestalten.
Die SPD hat in der letzten Legislatur einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Septemberplenum beschlossen werden sollte. Das hätte dazu geführt, dass die Energiepauschale zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt wird. Leider haben sich der damalige Koalitionspartner und der dazugehörige Finanzminister (CDU) nicht bereit erklärt, dem Vorschlag zuzustimmen.
Eine Sondersitzung des Parlamentes wird am 30.11.2022 einberufen. Auf dieser Sitzung wird ein Gesetzesentwurf eingebracht, in der die Gerechtigkeitslücke der Energiepauschale geschlossen wird. Ziel ist es noch in diesem Jahr, spätestens zum 01. Januar 2023, den Pensionärinnen und Pensionären die Pauschale auszuzahlen.