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Hanna Naber
SPD
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Frage von Ozan C. •

Werden sie sich für die Ausweitung des integrierten Bachelor of Laws auch für auswärtige Studierende einsetzen?

Sehr geehrte Frau Naber,

wir haben hier eine Petition für den integrierten Bachelor of Laws (openpetition.de!llb).

In Niedersachsen soll es ja bald den integrierten Bachelor of Laws geben. In unserer Petition haben wir 159 Unterschriften mit der wir uns die Anerkennung der Leistungen wünschen, die nicht nur in Niedersachsen erbracht wurden. Können Sie das bitte in dem Gesetzesvorhaben mitaufnehmen? Auch externe Studierende, die das 12. Semester überschritten haben und in anderen Bundesländern endgültig durch das Erste Jur. Examen durchgefallen sind, sollen bitte den LL.B. in Niedersachsen auch rückwirkend bekommen können.

Vielen Dank im Voraus!

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Antwort von
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Guten Tag Ozan. C.

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. In Niedersachsen ist die Integration eines Bachelor of Laws im Studium der Rechtswissenschaften in der Umsetzung. Nach der aktuellen Regelung haben Studierende bei einem endgültigen Nichtbestehen des 1. Staatsexamen keine akademische Qualifikation erworben. Die Einführung des integrierten Bachelor of Laws hat zum Ziel, die erbrachten Leistungen und erworbenen Qualifikationen der Studierenden in Niedersachsen vor dem 1. Staatsexamen mit einem Zertifikat und akademischen Abschluss anzuerkennen. 

Es ist jedoch nicht geplant, diese Anerkennung auf Studierende anderer Bundesländer auszuweiten, da Hochschulgesetze in Landeshoheit verbleiben. Entsprechend müssten betroffene Studierende nach in Kraft treten der neuen Regelung einen Studienortswechsel bzw. eine Immatrikulation an eine Niedersächsische Hochschule, die Rechtswissenschaften lehrt, vollziehen und einige Scheine dort erlangen. Anschließend ist es möglich den integrierten Bachelor of Laws zu erhalten.

Darüber hinaus soll in Zusammenarbeit mit den juristischen Fakultäten geprüft werden, wie eine rückwirkende Integration eines Bachelorabschlusses in den bestehenden Examensstudiengang Rechtswissenschaft zeitnah geregelt werden kann.

Für weitere Detailfragen verweise ich gerne an unseren rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Ulf Prange.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Naber 

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