Moin! Werden Sie - sofern der Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbots noch zur Abstimmung kommt - diesem zustimmen?

Sehr geehrte Frau R.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Demokratie ist wehrhaft. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben diese Wehrhaftigkeit aus den unmittelbaren Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus heraus bewusst in unserer Verfassung verankert.
Das Grundgesetz eröffnet mit Artikel 21 Absatz 2 ausdrücklich die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten oder die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bestand gefährden. Denn nur, weil eine Partei zur Wahl steht, heißt das nicht, dass sie auch demokratische Ziele verfolgt.
Die von Ihnen angesprochene Partei, die AfD, wird inzwischen bundesweit vom Verfassungsschutz – und gerichtlich bestätigt – als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, einzelne Landesverbände gelten sogar bereits als gesichert rechtsextrem.
Auch in Niedersachsen wird diese Partei seit Mai 2022 als Verdachtsobjekt geführt. Der Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der AFD-Landesverband eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.
Das ist kein Zufall, sondern das Resultat einer fortgeführten Radikalisierung, die sich in menschenfeindlicher Hetze, völkischer Ideologie und offenen Angriffen auf unser demokratisches System widerspiegelt. Wer an Grundrechten sägt, wer die Gleichwertigkeit aller Menschen infrage stellt und wer unsere Verfassungsordnung und demokratisch gewählte Abgeordnete verächtlich macht, bewegt sich außerhalb der demokratischen Ordnung.
Ob die AfD verfassungswidrig ist, kann und darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Um einen Verbotsantrag einzureichen, sind nach § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung befugt. Der Niedersächsische Landtag ist daran nicht beteiligt.
Die aktuell diskutierten Parlamentsanträge zur Prüfung eines AfD-Verbots betreffen den Deutschen Bundestag (Drucksachen: 20/13750, 20/14105). Ziel ist, alle Beweise sorgfältig zu sammeln und eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden sollte.
Meine Haltung ist: Wenn eine Partei gegen die Grundwerte unserer Verfassung arbeitet, müssen wir als Demokratinnen und Demokraten alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um sie in die Schranken zu weisen. Ein Parteiverbot ist dabei das schärfste Schwert – und es muss mit höchster Präzision – aber vor allem auch zum Schutze unserer Demokratie –geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Naber