Hakan Demir
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SPD
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Frage von Nina B. •

Wo und in welchen Umständen sollen Anwärter der Krankenpflegeausbildung Deutsch lernen?

Sehr geehrter Herr Demir! Die Vorraussetzung, um in Deutschland in die Pflegeausbildung zu gehen, ist der Deutsch Level B2. Soweit ich verstehe, kann auch ein Visum erteilt werden für die Ausbildung zum Pflegehelfer, wenn Deutsch Level B1 nachgewiesen wird. Es wird ja jetzt oft vom "Spurwechsel" gesprochen. Geflüchtete können in eine Ausbildung wechseln. Wie könnte ein Spurwechsel andersrum gelingen? Wenn eine Person aus religiösen Gründen keinen Rechtsbruch begehen KANN, aber Schutz benötigt? Diese Person müsste ja dann anfangen, sich nützlich für Deutschland zu zeigen, ohne Rechtsbruch. Ist das Zelten in einem Transitland hierfür die einzige Möglichkeit? Menschen, die in Transitland auf der Straße leben, bekommen von Hilfsorganisationen essen. Da sie auch keine Wohnung pflegen müssen, wäre dann die Zeit vorhanden, Deutsch zu lernen. Ist das die einzige Möglichkeit für Menschen, die keinen Rechtsbruch begehen können? Die Frage ist ernst gemeint, soll nicht provozieren. MfG N. B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat an einigen Stellen Sprachanforderungen abgesenkt - allerdings gibt es weiterhin für einzelne Titel sprachliche Mindestanforderungen, die sicherstellen, dass sich ausländische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt von Beginn an ausreichend gut zurecht finden. Sprachanforderungen gibt es vor allem zur Ausbildungsplatzsuche und zur Absolvierung von Ausbildung oder Qualifikationsanerkennung sogenannten reglementierten Berufen (darunter auch Pflegeberufe). Eine gute Übersicht über Sprachanforderungen im Aufenthaltsrecht gibt es hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutsch-lernen/deutschkenntnisse 

Für viele Berufe wird dank der letzten Reformen des Aufenthaltsrechts aber inzwischen auch auf Sprachanforderungen verzichtet, wenn die Person schon vor der Einreise einen Arbeitsplatz nachweisen kann. Dann ist durch die entsprechende Personalauswahl des Unternehmens sichergestellt, dass mit den vorhandenen Sprachkenntnissen (vor allem häufig englische Sprachkenntnisse) der angestrebte Job auch ausgeübt werden kann. 

Generell finden Sie hier einen guten Quick-Check, wie Menschen für verschiedene Aufenthaltszwecke nach Deutschland kommen können: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/quick-check

Anders sieht es natürlich aus, wenn Menschen aufgrund von Krieg oder Verfolgung Schutz in der EU benötigen. Dann sind selbstverständlich keine Sprachkenntnisse notwendig. Für einen Asylantrag gibt es entsprechend Sprachmittler. Es ist aber - wie Sie ja bereits schreiben - natürlich auch klar, dass auch Geflüchtete Integration und ein wirtschaftlich selbstständiges Leben anstreben und der deutsche Staat dies auch unterstützt. Sprach- und Integrationskurse beginnen dann während des Asylverfahrens, damit Menschen möglichst gut in Deutschland ankommen und auch wirtschaftlich bald wieder auf eigenen Füßen stehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch mal betonen, dass ein Schutzbegehren kein Rechtsbruch ist - Schutzsuchende sind nicht illegal. Zwar besteht bei einem Grenzübertritt ohne Visum ein Anfangsverdacht auf illegal Einreise. Die Einreise ohne gültiges Visum darf aber nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht bestraft werden, wenn diese sich unverzüglich bei den Behörden zu erkennen geben. 

Der "Spurwechsel andersrum", also falls Menschen eine Ausbildung nicht schaffen, aber Schutz benötigen, ist immer möglich. Jede Person, die keinen Aufenthaltstitel in Deutschland mehr besitzt, kann Asyl beantragen, sodass das Schutzbegehren geprüft wird, bevor jemand das Land verlassen muss. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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