Wird mit Inkrafttreten der Mehrstaatlichkeit für ehemalige Optionspflichtige Bürger eine Entschädigung/Zuschuss für die erneute Beantragung der alten StAngehörigkei von Seiten des Bundes möglich sein?
Sehr geehrter Herr Demir,
Ich musste leider bereits die Staatsangehörigkeit meiner Eltern widerwillig abgeben, obwohl ich hier geboren und aufgewachsen bin. Wenn das Gesetz im Sommer dann hoffentlich in Kraft gesetzt werden sollte, würde ich gerne eine Mehrstaatlichkeit beantragen wollen. Jedoch ist dies meistens mit weiteren Kosten verbunden. Dementsprechend frage ich mich, ob es für ehemalige Optionspflichtige Kinder eine Art Zuschuss/Entschädigung oder Subvention für die erneute Beantragung ihrer abgegebenen Staatsangehörigkeit geben wird?
Danke im Voraus!
Lieber Herr O.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich an mich wenden.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Ich bin froh, dass wir mit der Staatsangehörigkeitsreform endlich auch die sogenannte "Optionspflicht" beenden, die in den letzten Jahren viele junge Menschen benachteiligt hat. Eine Kostenerstattung oder Zuschüsse zur (Wieder-)Erlangung einer anderen Staatsangehörigkeit sind jedoch nicht möglich.
Ich freue mich, wenn Sie die Staatsangehörigkeitsreform und unsere politischen Ziele weiter unterstützend verfolgen.
Ihnen alles Gute und herzliche Grüße
Hakan Demir