Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mikalai M. •

Wird die Sicherung des Lebensunterhalts für Ehepartner eine Pflichtvoraussetzung bei der Einbürgerung?

Sehr geehrter Herr Demir,

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antworte auf der Plattform!
Teilen Sie bitte mit, ob die Sicherung des Lebensunterhalt für Ehepartner (ohne Kinder) im neuen Gesetz eine Pflichtvoraussetzung wird. Bis jetzt hat ausgereicht, dass ein Ehepartner den Lebensunterhalt der Familie sichert, um Einbürgerung für beide zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Danke auch, dass sie meine bisherigen Antworten verfolgen.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Im Rahmen der Gesetzesreform sind auch Verschärfungen bei der Lebensunterhaltssicherung im Gespräch. Diese würden nach der aktuellen Fassung (nachzulesen unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html) auch Ehepartner:innen in Beziehungen ohne Kinder betreffen, wenn das Ehepaar Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht. Die bisherige Regelung, dass zusätzlich zur Inanspruchnahme auch geprüft wird, ob die Person den Leistungsbezug zu vertreten hat (wovon auch Ehepartner:innen profitieren könnten), würde nicht mehr bestehen. Diese Verschärfungen werden zwischen den regierenden Parteien noch verhandelt. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen zur aktuellen Rechtslage verabschiedet werden. Ich bin der Überzeugung, dass die aktuelle Regelung, nach der der Lebensunterhalt zwar grundsätzlich gesichert sein muss, bei nicht selbst verschuldetem Leistungsbezug jedoch trotzdem eingebürgert werden kann, eine gute und pragmatische Regelung ist. Sie gibt den Behörden - z.B. in Fällen von pflegenden Angehörigen, aber auch bei unverschuldet arbeitslos gewordenen Personen - den nötigen Spielraum, um im konkreten Fall angemessen zu entscheiden. Wichtig ist mir dabei auch, dass Menschen, die ja ohnehin ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, nicht durch eine striktere Regelung dauerhaft vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. 

Die noch laufenden Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung zum Gesetzentwurf können Sie hier nachvollziehen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.html 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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