Wir haben seit August 2001 Einbürgerung nach prgrf 85 AuslG unter Hinnahme v Mehrstaatigkeit. Wir müssen jetzt unsere Pässe f bisherige SA (Moldova) erneuern. Ist Risiko unsere deutsche SA verlieren?
Sehr geehrter Herr Demir, danke für Ihre Hilfsbereitschaft unsere Probleme uns zu klären! Danke, dass Sie unsere Wunsch nach doppelte SA akzeptieren! Meine große Frage lautet: ist es Gefahr für unsere, seit 2001 bestehende, deutsche SA automatisch zu verlieren, wenn wir Passerneuerung der bisheriger SA (Moldova) beantragen?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Wie Sie bereits schreiben, setze ich mich seit langem für die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ein - und zwar nicht nur wie jetzt in begründeten Ausnahmefällen, sondern für alle Menschen, die aufgrund ihrer Verbindung zu einem anderen Staat auch den dortigen Pass behalten oder erhalten können. Ich freue mich, wenn Sie diese geplante Reform weiterhin unterstützen.
In Bezug auf die Erneuerung einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist es auch jetzt schon so, dass eine Verlängerung einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt. Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit wird bei der Einbürgerung in Deutschland bzw. wenn Deutsche sich im Ausland einbürgern lassen und dabei eine behördliche Genehmigung zur Beibehaltung des deutschen Passen beantragen geprüft. Wenn das in Ihrem Fall bereits bei der Einbürgerung positiv entschieden wurde, ändert sich durch die Verlängerung nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir