Hakan Demir
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SPD
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Frage von Alexandra S. •

Welche Rolle spielt die gesellschaftliche Prägung, insbesondere das Frauenbild, bei der Einbürgerung?

inzwischen werden Menschen eingebürgert, die 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Dies wird in Zukunft schon nach 5 Jahren möglich sein.

Viele Flüchtlinge wurden in Ländern sozialisiert, in denen Frauen kaum Rechte haben. Sie dürfen sich nicht frei bewegen, sind gezwungen, sich zu verschleiern, werden - zum Teil schon als Kinder - zwangsverheiratet, müssen dem Ehemann gehorchen und dürfen von diesem geschlagen werden, usw.
Für viele Menschen, die zu uns kommen, war das in ihren Herkunftsländern alltäglich, sie sind damit aufgewachsen und haben diese Normen verinnerlicht.

Glauben Sie, dass man eine solche Prägung innerhalb so kurzer Zeit ablegen kann?
Reicht hier ein formelhaftes, nicht überprüfbares Bekenntnis zur Gleichberechtigung für eine Einbürgerung wirklich aus?

Natürlich darf man Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft pauschal verurteilen. Einen blinden Vertrauensvorschuss halte ich aufgrund der Unumkehrbarkeit der Entscheidung aber für gefährlich.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

danke für Ihre Frage.

Bei der Einbürgerung muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands bekannt werden. Dazu zählen die Achtung des Grundgesetzes und aller weiteren Gesetze sowie die Erklärung, der Bundesrepublik Deutschland nicht zu schaden. Unter dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen auch die Achtung der Menschenrechte und Prinzipien wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die weltanschauliche Neutralität des Staates und Religionsfreiheit, die Achtung der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel und Jüd:innen, Meinungs- und Pressefreiheit.

Ebenfalls muss das erfolgreiche Bestehen eines Einbürgerungstests nachgewiesen werden. Dabei werden Fragen zur deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte abgefragt sowie Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, zu den Prinzipien des Rechtsstaates, zur Gleichberechtigung sowie zur Toleranz und Religionsfreiheit gestellt.

Als weitere Voraussetzung wurde im Gesetz im Abschnitt zur Kenntnis über die Rechts- und Gesellschaftsordnung die viel kritisierte „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gefasst. Eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wird mit der Reform nicht mehr verlangt – dafür gibt es ein ganz konkretes Verbot der Mehrehe und die Voraussetzung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau anzuerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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