Vorher abgegebene Staatangehörigkeit darf wieder erstattet werden, anhand neues Gesetzes?
Sehr geehrter Herr Demir,
neuer Gesetz für mehreren Staatangehörigkeit tritt am 27.06.2024 in Kraft wie Sie geschildert haben,
Wie sieht es aus mit der Leute die Ihre Heimatland-Staatangehörigkeit abgeben müssten um die deutsche zu bekommen? dürfen sie anhand neuer Gesetzt ihre Heimatland-Staatangehörigkeit wieder beantragen? oder gibt es Besonderheiten diesbezüglich?
Danke
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich habe mich bei der Reform der Staatsangehörigkeit für eine vollständige Öffnung der Mehrstaatigkeit eingesetzt - ohne Generationenschnitt, ohne Beschränkung auf bestimmte Länder oder auch ohne Hürden bei der Wiedereinbürgerung in einem anderen Land. All diese Ziele konnten erreicht werden - die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen. Wenn also der Herkunftsstaat der eingebürgerten Person die abgegebenen Staatsangehörigkeit wieder ausstellt und dabei ebenfalls die Mehrstaatigkeit zulässt, gibt es von deutscher Seite keine Einschränkungen mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir