Sehr geehrter Herr Demir, wird es Ausnahme geben für Analphabeten von der Sprachkenntnisse? Wird es mit dem neuen Gesetz Härtefall Regelung geben für Analphabeten?
Ich komme aus Afghanistan und lebe ca. seit 15 Jahren in Deutschland. Ich und meine 4 Kinder haben die Deutsche und die afghanische Staatsbürgerschaft. Meine Frau ist ca. seit 7 Jahren hier und kann leider immer noch kein deutsch. Sie ist Analphabetin und deswegen ist für sie sehr schwer eine neue Sprache zulernen auch wegen unsere 4 kleine Kinder (zwischen 1 und 6) ist es extrem schwer in einem Sprachkurs teilzunehmen. Ich arbeite und meine Frau kümmert sich um unsere Kinder. Mit 4 kleinen Kindern hat man nicht die Zeit um in einem Sprachkurs teilzunehmen aber auch wenn sie teilnehmen würde, trotzdem wird sie es am Ende nicht schaffen die Prüfung zu bestehen. Könnte sie mit dem neuen Gesetz die Deutsche Staatsangehörigkeit oder zumindest eine unbefristete Aufenthaltserlaubnisse zubekommen, wenn das Gesetz genehmigt wird? Danke im Voraus!
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist, wie Sie richtig sagen, der Nachweis von Sprachkenntnissen. Es muss das Sprachniveau B1 erreicht werden. Dabei muss die deutsche Sprache selbstständig angewendet werden können, aber nicht perfekt gesprochen und geschrieben werden.
Geplante Härtefallregelungen sollen gelten für Menschen ab 67, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag auf Deutsch mündlich verständigen können. Diese Regelung soll auch gelten für Menschen, die sich zwar auf Deutsch verständigen können, den Sprachnachweis aber nicht erlangen konnten und nicht erlangen werden. Das trifft zum Beispiel zu auf Analphabet:innen, Menschen mit Behinderung oder mit einer Krankheit.
Sofern Ihre Frau sich dann mündlich auf Deutsch verständigen kann, sollte einer Einbürgerung - sofern sie die anderen Voraussetzungen erfüllt - nicht im Wege stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir