Frage von Klaus D. • 04.11.2024
Sehr geehrter Herr Demir Ich arbeite ehrenamtlich für die BZgA. Mein Aufwand beträgt ca 1.5 bis 2.5 Stunden täglich. Die Entschädigung beträgt 500€ für 6 Monate. Kann das angehoben werden? Vielen Dank
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.11.2024
Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre Frage.
Unsere Gesellschaft lebt vom Ehrenamt, ob im Sport, kulturellen oder sozialen Bereichen, in Kirchen oder Hilfsorganisationen.
Für diese Arbeit gibt es keine Bezahlung, sie ist freiwillig. Weil ehrenamtliche Tätigkeiten aber unverzichtbar sind, wurden gesetzgeberisch Anreize geschaffen, wie mit der Ehrenamtspauschale. Bis zu 840 Euro pro Jahr können ehrenamtlich engagierte Menschen als Aufwandsentschädigung erhalten. Auf diese Summe werden keine Sozialabgaben oder Steuern fällig.
Gehen Sie doch gerne auf die BZgA zu und erkundigen sich, ob es möglich ist, Ihnen eine höhere Aufwandsentschädigung auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir