Hakan Demir
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SPD
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Frage von Evgeny K. •

Sehr geehrter Herr Demir, hier ist eine Frage nach Ausgabe einer Fiktionsbescheinigung bei der Erneuerung/Verlängerung der Karten Niederlassungserlaubnis/EzDA-EU für die Möglichkeit von Auslandsreisen

Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels gibt die Ausländerbehörde dem Ausländer gemäß §81 Abs 4 des AufenthG eine Fiktionsbescheinigung für den Zeitraum der Verlängerung. Seit 2019 haben auch die Karten der Niederlassungserlaubnis / Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine begrenzte Gültigkeitsdauer und erfordern regelmäßigen Austausch. Der Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis / EzDA-EU selbst ist gemäß § 9/§9a des AufenthG unbefristet, daher handelt es sich nicht um eine Verlängerung des Aufenthaltstitels, und daher gibt die Ausländerbehörde bei der Kartenausgabe keine Fiktionsbescheinigung aus. Der Kartenaustausch kann mehrere Monate dauern. Während dieser Zeit kann der Ausländer ohne Fiktionsbescheinigung und ohne gültige Karten Niederlassungserlaubnis/EzDA-EU Deutschland vorübergehend nicht verlassen.
Könnte der Bundestag einen Paragraph anlegen, der die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung während des Austauschs von den Karten von Niederlassungserlaubnis/EzDA-EU erlaubt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre wichtige Schilderung.

Grundsätzlich sollte der Austausch der Karte so erfolgen, dass keine nennenswerten Wartezeiten entstehen. Auch Fiktionsbescheinigung sollten nur kurze Ausstellungszeiträume überbrücken. 

Aufgrund der zunehmenden Wartezeiten wegen der hohen Auslastung vieler Ausländer- und Einwanderungsbehörden in Deutschland weisen Sie aber auf ein wichtiges Problem hin, dem ich nachgehen werde.

Vielen Dank dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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