Sehr geehrter Herr Demir, Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes sind eine große Anerkennung dieses Landes, vielen Dank für Ihr großes Engagement in dieser Angelegenheit.
Schließlich sind neue Migrationsgesetze und Erleichterungen abgeschlossen, für diejenigen die integriert sind, sich an das deutsche Recht halten, Geld für sich und ihre Familien verdienen, Steuern und Sozialversicherung zahlen und so dieses Land aufbauen, ein Teil dieses Landes sind. Es gibt eine Beschwerde, die ich bei der FEG gefunden habe, wo Neuankömmlingen und zukünftigen Fachkräfte nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird, während diejenigen, die länger als 5,6,7 Jahre gearbeitet haben, sich gleichzeitig sehr gut integriert dies erst nach 5 Jahren möglich ist. Ein gutes Beispiel ist der 19d Aufenthalt, der nach bestandener Ausbildungsprüfung erworben wird, aber leider werden die 3 Jahre Ausbildungszeiten mit Ausbildungsduldung nicht angerechnet, so dass es eine Diskriminierung von jemandem gibt, der sich hier schon integriert,gut Deutsch spricht und qualifiziert aber erst nach 5 Jahren +(3 Jahre mit Ausbildungsduldung) die gleiche Rechte erwirbt wie Fachkräfte.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist aus meiner Sicht klar, dass auch Menschen, die mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland Fuß fassen, Teil dieser Gesellschaft werden und eine Perspektive haben sollten. Für zukünftige Fälle sollte dies dadurch gelöst werden, dass die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird – damit würden die Zeiten entsprechend angerechnet. Um zu schauen, wie auch rückwirkend die Situation von Menschen, die über die Ausbildungsduldung sprachlich, beruflich und gesellschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben, berücksichtigt werden kann, möchte ich Ihnen anbieten, mir mehr Informationen zu Ihrer Situation zu schicken. Falls Sie daran Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail.
Abschließend noch ein weiterer Gedanke: Um die Zukunft von Menschen in Deutschland zu sichern, gibt es ja auch das Instrument der „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ (§ 25 b Aufenthaltsgesetz) bzw. der noch weitergehenden Regelung der „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen“ (§ 25 a Aufenthaltsgesetz; nur für Menschen unter 27 Jahren). Dabei handelt es sich um einen echten Aufenthaltstitel, keine Duldung. Hier hat die Ampel-Koalition Anfang des Jahres die Voraufenthaltszeiten abgesenkt, damit Menschen schneller Gewissheit über ihre Zukunft in Deutschland haben. Auch hierfür habe ich mich eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir