Hakan Demir
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Frage von Sabuhi G. •

Niederlassungserlaubnis: können Sie bitte kurz erklären, welche Voraussetzungen kommen mit der neuen Reform für die Niederlassungserlaubnis?

Sehr geehrter Herr Demir,
können Sie bitte kurz erklären, welche Voraussetzungen kommen mit der neuen Reform für die Niederlassungserlaubnis?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die gerade verabschiedete Einbürgerungsreform hat keine Auswirkungen auf die Niederlassungserlaubnis.

Im letzten Jahr wurden jedoch im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einige Verbesserungen erzielt, insbesondere, dass Fachkräfte die Niederlassungserlaubnis schon nach 3 Jahren bekommen können: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Die generellen Voraussetzungen können Sie in § 9 des Aufenthaltsgesetzes oder in dieser guten Zusammenstellung des Berliner Landesamts für Einwanderung unter folgenden Link nachlesen: https://service.berlin.de/dienstleistung/121864/standort/121885/

Ich trete weiterhin dafür ein, dass die Voraufenthaltszeit für alle - nicht nur für Fachkräfte - von 5 auf 3 Jahre reduziert wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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