Hakan Demir
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Frage von Melissa Y. •

Ist es möglich, nach 4.5 Jahren Aufenthalt (Sprachkurs+Studium) mit C1 Sprachkenntnisse und einem Vollzeitarbeitsvertrag die Staatsbürgerschaft ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen?

Sehr geehrter Herr Demir, ich bin 2020 nach Deutschland gekommen, habe seither einen Sprachkurs und ein Masterstudium absolviert. Ich habe zwei deutsche Sprachzertifikate, deutsch B2 und deutsch hochschule C1. Angenommen, ich habe jetzt eine Vollzeitbeschäftigung. Kann ich unter diesen Umständen einen Antrag auf Einbürgerung nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz stellen, obwohl ich keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung habe?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Y.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung. Sowohl für die reguläre Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren als auch für die Einbürgerung bei "besonderen Integrationsleistungen" nach 3 oder 4 Jahren sind auch viele befristete Aufenthaltstitel (beispielsweise im Rahmen der Erwerbsmigration) zulässig. Das bleibt auch nach dem Inkrafttreten des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes der Fall. 

Alle Aufenthaltstitel, aus denen heraus man sich nicht einbürgern kann, können Sie in § 10, Absatz 1, Satz 1, Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes nachlesen.

Ansonsten kann ich Ihnen auch empfehlen, sich von Ihrer zuständigen Behörde oder eine ortsnahe Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE - hier eine Übersicht zu den Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) beraten zu lassen oder einen der online verfügbaren Quick-Checks durchzuführen, um Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen abzuklären (hier beispielsweise ein guter Quick-Check vom Berliner Landesamt für Einwanderung: https://www.berlin.de/einwanderung/einbuergerung/.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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