Hakan Demir
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Frage von Daniela S. •

Ist ein Fernstudium + Job (Fachkräftemangel-Beruf) als Werkstudent für Ausländer möglich?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich arbeite in Ebersberg, in einem "Fachkräftemangel-Beruf". Ich möchte ein Fernstudium beginnen und als Werkstudentin arbeiten. Mein Ziel ist es, als Werkstudentin weiterhin in meinem derzeitigen Beruf zu arbeiten und gleichzeitig zu studieren. Doch für §16b habe ich keine Berechtigung (kein Fernstudium möglich).

Ich kann es teilweise nachvollziehen, da ein Fernstudium keine physische Anwesenheit erfordert. Jedoch sehe ich hier eine mögliche "Diskrepanz". Deutschland sucht aktiv nach Fachkräften, und ich erfülle viele der Anforderungen, zb Deutsch C1. Als Werkstudentin würde ich einen wertvollen Beitrag leisten und meinem Arbeitgeber weiterhin in einem benötigten Berufsfeld zur Verfügung stehen.

Gibt es eine klare rechtliche Grundlage dafür, dass Fernstudium-Studierende nicht in Deutschland bleiben dürfen? Oder existieren in der Gesetzgebung mögliche Ausnahmen, die in besonderen Situationen berücksichtigt werden können?

MfG
D.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Sie sprechen zu Recht an, dass eine Einreise nach Deutschland für ein Fernstudium in der Regel nicht möglich ist, weil dazu kein Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung erteilt wird (weil es für das Fernstudium nicht notwendig ist, in Deutschland zu leben). Dies heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass Sie aus Ihrem bestehenden Aufenthaltstitel in einen Aufenthaltstitel zum Studienzweck wechseln müssten, wenn Sie ein Fernstudium aufnehmen. Während es also für Menschen, die aus dem Ausland heraus ein Fernstudium an einer deutschen Fernuniversität aufnehmen, häufig nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel für dieses Studium zu erhalten, gibt es aus meiner Sicht keine Beschränkung, während des Aufenthalts mit einem anderen Aufenthaltstitel (z.B. als Fachkraft) berufsbegleitend ein Fernstudium aufzunehmen. 

Ich würde Ihnen empfehlen, dazu einmal mit Ihrer anvisierten Fernuniversität sowie mit einer örtlichen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Kontakt aufzunehmen.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass sich alle Menschen in Deutschland unabhängig von Nationalität und Aufenthaltstitel an Fernuniversitäten weiterbilden können sollten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, mit Ihrem bestehenden Aufenthaltstitel eine Zulassung an einer Fernuniversität zu bekomme, bitte ich Sie, mich und mein Team per Mail zu kontaktieren. 

Viel Erfolg für Ihr anstehendes Studium und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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