Hakan Demir
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SPD
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Frage von Anastasia K. •

Hallo Herr Demir, ich habe die Einbürgerungsurkunde bekommen, wohne hier seit 10 Jahren, habe auch eine Ausbildung hier absolviert. Ich möchte, dass meine Kinder das gleiche bekommen, wie geht es?

Vor 2 Jahren wurden meine Zwillinge geboren, wie bekommen sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit? Soll ich den gleichen Antrag x2 stellen (so wie ich es auch für mich gemacht habe) ? Vielen Dank!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Einbürgerung Ihrer minderjährigen Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) beantragen Sie als gesetzliche Vertretung für ihr Kind. Normalerweise werden Kinder mit ihren Eltern bei der Einbürgerung der Eltern "miteingebürgert". Dafür müssen die Kinder bereits seit 3 Jahren in Deutschland leben oder, wenn sie unter 6 Jahren sind, die Hälfte ihres Lebens in Deutschland verbracht haben. Die Kosten für die Einbürgerung der Kinder sind dann auch geringer. 

Da in Ihrem Fall die Kinder nicht "miteingebürgert" wurden, müssen Sie wie Sie bereits geschrieben haben eigenständige Anträge für jedes Kind stellen. Wenden Sie sich für das Verfahren am besten direkt an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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