Hallo! 2. Fragen zum Doppelten Staatsbürgerschaft.
1. Ich habe vom Finanzamt Düsseldorf erfahren, das aktuell noch keine Gesetzesänderung erfolgt ist. Ein genauer Zeitpunkt, wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist auch noch nicht bekannt. Stimmte das Überhaupt?
2. Wenn ich den Doppelten Staatsbürgschaft beantragen will, was muss ich ( in Deutschland Geboren, eine unbefristeten Aufenthaltstitel, Schule und Ausbildung abgeschlossen, usw.) als nachweisen mitbringen. Würde mein unbefristete Aufenthaltstitel reichen oder zusätzlich noch mein Lebenslauf?
Mit freundlichen Grüßen
Frau K.
Sehr geehrte Frau K.,
danke für Ihre Frage.
In Kürze beginnen wir mit dem parlamentarischen Prozess und beraten die Reform im Bundestag und den Ausschüssen - und werden dort noch Änderungen vornehmen. Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Fragen zur Antrageinreichung und den vorzulegenden Dokumenten erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde. Auf deren Website sollten auch eigentlich alle Dokumente stehen, die eingereicht werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir