Hakan Demir
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Frage von Ralf E. •

Guten Tag Herr Demir, hat der Bundespräsident zwischenzeitlich das Gesetz zur doppelten Staatsbürgeschaft unterschrieben ? Tritt dieses dann im Mai (?) in Kraft ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ja viele Menschen gerade bewegt. 

Das Gesetz ist dem Bundespräsidenten noch nicht vorgelegt worden. Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist aber inzwischen fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.

Das Gesetz wird damit aber nicht mehr im Mai in Kraft treten, da festgelegt wurde, dass das Inkrafttreten erst 3 Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt erfolgen wird. Dies ist vorgesehen, um den Behörden ausreichend Vorbereitung auf die Umsetzung dieser zum Glück sehr weitreichenden Reform zu geben.

Noch ein paar Worte zum Abschluss: wir befinden uns auf den letzten Metern einer Reform, die unser Land ein Stück gerechter und demokratischer machen wird. Hunderttausende Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, werden durch das Gesetz endlich gleichberechtigt Teil dieser Gesellschaft - und sie werden erstmalig demokratisch mitentscheiden können. Dazu ist es wichtig, dass in ganz Deutschland das Gesetz durch gut vorbereitete, gut ausgestattete und zunehmend digitalisierte Verwaltungen umgesetzt wird. Ich werde dies weiter eng begleiten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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