Frage zur Einbürgerung und Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Sehr geehrter Herr Demir,
ich wende mich heute mit einer Frage zur Einbürgerung an Sie. Ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung zum Pflegefachmann und bin als anerkannter Flüchtling in Deutschland.
Mir ist bekannt, dass Personen, die staatliche Hilfeleistungen beziehen, normalerweise nicht für eine Einbürgerung in Frage kommen. Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) negative Auswirkungen auf meine Einbürgerung haben kann.
Obwohl BAB eine staatliche Unterstützung ist, die ich erhalte, um meine Ausbildung zu finanzieren, handelt es sich dabei nicht um eine Sozialleistung im Sinne von Sozialhilfe. BAB ist speziell für Auszubildende wie mich gedacht, um uns während unserer Ausbildung finanziell zu unterstützen.
Ich möchte gerne wissen, ob der Bezug von BAB meine Chancen auf eine Einbürgerung beeinträchtigen kann oder ob es in diesem Fall kein Problem darstellt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
O
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen. Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch. Der Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe sollte einer Einbürgerung entsprechend nicht im Wege stehen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir