Hakan Demir
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Frage von Omid S. •

Einbürgerung für anerkannte Flüchtlinge Ist es ab April 2024 möglich, dass anerkannte Flüchtlinge bereits nach drei Jahren Aufenthalt einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen können?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich hoffe, dass es Ihnen gut geht. Ich schreibe Ihnen, um Informationen über die Möglichkeit der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge einzuholen.

Gemäß meinen bisherigen Kenntnissen können anerkannte Flüchtlinge nach 6 Jahren statt 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen.

Ich möchte jedoch wissen, ob sich diese Regelung mit dem neuen Gesetz geändert hat. Ist es ab April 2024 möglich, dass anerkannte Flüchtlinge bereits nach drei Jahren Aufenthalt einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen können?

Des Weiteren interessiert mich, ob es im neuen Gesetz weitere Vorteile für anerkannte Flüchtlinge gibt, wie beispielsweise eine Beschleunigung des Einbürgerungsprozesses wie früher.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Omid

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Als anerkannter Flüchtling haben Sie die gleiche Chance auf Einbürgerung wie beispielsweise Menschen, die als Fachkraft nach Deutschland gekommen sind. Wichtig ist nur, dass Sie einen rechtmäßigen Aufenthalt für die genannte Zeit nachweisen können und ihr aktueller Aufenthaltstitel nicht in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer StAG von der Einbürgerung ausgeschlossen ist. 

In Bezug auf die Fristen wird es nach dem neuen Gesetz so sein, dass man - wenn alle Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind - nach 5 Jahren im Rahmen der Anspruchseinbürgerung den deutschen Pass bekommen kann. 

Bei sogenannten "besonderen Integrationsleistungen" kann diese Frist auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden. Dazu müssen Sie deutsch auf dem Niveau C1 beherrschen und begründen, dass Sie seit Ihrer Ankunft in Deutschland in Beruf, Schule oder Ehrenamt etwas geleistet haben, dass sich vom Durchschnitt abhebt. Mit dieser Regelung soll anerkannt werden, dass manche Menschen besonders schnell in Deutschland Fuß fassen und sie daher nicht wie im Regelfall 5 Jahre auf die Einbürgerung warten müssen sollten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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