Als Deutscher der seit 1986 in Schweden wohnt habe ich am28.6.07 die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten. Bin ich noch Deutscher? Den Antrag stellte ich weil das schw. Migrationsamt anf.2007 sagt
Den Antrag stelltauf taatsangehörigkeit stellte ich Anfang 2007, weil mir das schwedische Migration samt Ca. Im Jan 2007: mitteilte, ich würde die Deutsche nicht verlieren.
Lieber Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).
Indem Sie die schwedische Staatsangehörigkeit erhalten haben, also die eines EU-Landes, haben Sie die deutsche nicht verloren.
Mehrstaatigkeit wird mit der Staatsangehörigkeitsreform dann für alle Menschen möglich gemacht. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir