Gyde Jensen
Gyde Jensen-Bornhöft
FDP
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Frage von Jana B. •

Wie stehen Sie zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 in diese Legislaturperiode?

Gyde Jensen
Antwort von
FDP

Liebe Frau B.

ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre Nachricht und Interesse an meiner Position zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen und der Abschaffung von §218 bedanken.

Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über die Reform des § 218 StGB zu führen. Ich möchte mich dieser Diskussion nicht entziehen, sondern eine offene und möglichst unvoreingenommene Debatte gewährleisten. Eine moderne Gesellschaft muss sich die Frage stellen, ob eine persönliche Entscheidung gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft bis zur 12. Woche weiterhin als grundsätzlich rechtswidrig gelten sollte.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden könnte – sei es aufgrund von gesundheitlichen, finanziellen oder sozialen Faktoren. In jedem Fall handelt es sich um eine der schwersten Entscheidungen, die eine Frau in ihrem Leben treffen muss. Diese Entscheidung wird niemals leichtfertig getroffen, und niemand sollte sich in einer solch belastenden Situation zusätzlich mit der Angst belastet sehen, potenziell eine Straftat zu begehen.

Ich bin der Auffassung, dass die aktuelle Rechtslage das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend berücksichtigt und durch die aktuelle strafrechtliche Handhabung zu einer unnötigen Stigmatisierung führt.

Aus meiner Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht weiter im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein.

Ich teile den Inhalt des im Bundestag diskutierten Gesetzesentwurfes und unterstütze die grundlegenden Ziele, die darin formuliert sind. Ich bin davon überzeugt, dass dieser das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärkt und gleichzeitig den Schutz des ungeborenen Lebens in einem verantwortungsvollen Rahmen und im Hinblick auf die Verfassung in einem verhältnismäßigen Ausgleich berücksichtigt.

In anderen Ländern zeigt sich, wie sehr das Thema zu einem gesellschaftlichen Dauerkonflikt werden kann – und damit zum Spielball wechselnder politischer Mehrheiten. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass der Status quo dann verändert werden sollte, wenn dies von einer stabilen Mehrheit von nur ihrem Gewissen verpflichteten Parlamentarierinnen und Parlamentariern auch unabhängig von aktuellen parteipolitischen Mehrheiten und über Wahlperioden hinweg befürwortet wird.

Auch angesichts der breiten Mehrheit unter den Wählerinnen und Wählern aller Parteien, die in repräsentativen Umfragen mittlerweile eine Änderung des 30 Jahre alten rechtlichen Status quo befürwortet, bin ich sicher, dass auch im nächsten Deutschen Bundestag Kolleginnen und Kollegen in allen Fraktionen der demokratischen Mitte ernsthaft und nur ihrem Gewissen verpflichtet um die Frage ringen werden.

Hier finden Sie meine letzte Rede zu diesem Thema: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7618844#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE4ODQ0&mod=mediathek

Mit freundlichen Grüßen

Gyde Jensen

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