(...) § 9 SGB II gilt, weil sie noch im elterlichen Haushalt wohnt, somit in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebt, deren Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der Hilfebedürftigkeit berücksichtigt wird, rate ich Ihrer Tochter, beim Jobcenter die Übernahme der Krankenkassenbeiträge zu beantragen. Denn in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Erwerbsfähige haben, auch wenn sie aufgrund dessen keine Leistungen nach SGB II erhalten, einen Anspruch auf Übernahme der Krankenkassenbeiträge in Form eines vom Jobcenter zu bewilligenden Zuschusses in Höhe des gesetzlichen Mindestbeitrages, wenn ohne diesen Zuschuss Hilfebedürftigkeit anzunehmen und dadurch Krankenversicherungsschutz gefährdet ist. (...)
(...) In den letzten Tagen habe ich vereinzelt Anfragen und Beschwerden über zusätzliche Fluglärmbelastung durch Ramstein erhalten. Diese habe ich ebenso wie Ihre Frage zum Anlass genommen, kritisch bei der Airbase nachzufragen. Sobald uns die Antwort vorliegt werde ich Sie umgehend informieren. (...)
(...) Die Rentenhöhe bemisst sich nach den Beitragszeiten (auch freiwilligen), der Höhe der eingezahlten Beiträge und den weiteren rentenrechtliche Zeiten, zu denen vor allem Kindererziehungszeiten und Anrechnungszeiten (zum Beispiel schulische Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres) zählen. (...)
(...) Zunächst einmal muss richtig gestellt werden, dass die Regelung, auf die Sie sich beziehen, nur für diejenigen gilt, welche von der „Rente mit 67“ betroffen sind. Diese haben bei einer nachweislichen Rentenbeitragszahlung von 45 Jahren die Option, bereits mit 65 ihre vollen Rentenbezüge zu erhalten. (...)
(...) Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, dass bei steigender Lebenserwartung und wachsendem Standard der Gesundheitsversorgung Arbeitnehmer länger als z.B. 1970 ins Erwerbsleben eingebunden werden. Klar ist aber auch, dass Menschen mit physisch oder psychisch belastenden Berufen nicht so lange arbeiten können wie andere. (...)
(...) Bezüglich Ihrer Kritik an der bisherigen Arbeit der Runden Tisches kann ich nicht persönlich Stellung nehmen, da ich dem Gremium nicht angehöre, daher auch nicht über die realen oder vermeintlichen Interna informiert bin und meine Aufgabe als Parlamentarier in der Sache wie oben erwähnt erst mit dem Abschlussbericht beginnen wird. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. (...)