Frage an Gustav Herzog von walter M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Herzog,
wird der Deutsche Bundestag eine unparteiische Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der "Organspende" z.B. https://www.welt.de/gesundheit/article161406539/Jemand-muss-sterben-damit-ein-anderer-leben-kann.html aller Bürger vornehmen lassen?
Werden Sie eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung wie beispielhaft unter www.organspende-aufklaerung.de oder www.organspende-info.de bereits öffentlich zugänglich, zeitnah veranlassen und ihr persönlich in Ihrem Wahlkreis beiwohnen?
Sehen Sie persönlich das Verpflanzen von Körperteilen von einem Menschen auf den anderen https://www.sueddeutsche.de/bayern/2.220/organspende-ueberleben-1.4262402 als wichtigste gesundheitspolitische Massnahme gar Innovation, um Todesfälle in Deutschland aufgrund von Erkrankungen zu veringern und die Lebensqualität von schwer Erkrankten zu verbessern?
Hilft eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Körperverwertung in Form der Organ- (z.B. Niere und Leber) und Gewebeabgabe (z.B. Knorpel und Knochen) für allerlei Zwecke, auch für monetäre (wirtschaftliche)?
Wieviel Verkehrstote (2017 3180 Tote) https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Presse/Mitteilungen/2018/presse-11-2018.html kann eine gesetzliche Verpflichtung zur Körperspende retten oder tragen Verkehrstote selbst wiederum zur Steigerung der Körperverwertung bei.
Im Namen aller Bürger/-innen und Wähler/-innen, vielen Dank für Ihre Arbeit.
Sehr geehrter Herr M.,
besten Dank für Ihre Frage zum Themenkomplex Organspende. Auf dieser Plattform wurde ich bereits mehrfach zu dem Modell einer s. g. Widerspruchslösung befragt. Ich habe mich klar positioniert, dass ich dafür bin.
Zur Erklärung des Unterschiedes zwischen dem geltenden Recht und der „Widerspruchslösung“: Das geltende Recht besagt, dass nur Menschen, die entweder einen Organspendeausweis (auf dem sie aktiv ihr Einverständnis erklärt haben) besitzen oder deren Angehörige in eine Spende einwilligen, im Falle eine Gehirntodes ihre Organe spenden. Alle anderen nicht. Bei der Widerspruchslösung ist der Ansatz umgekehrt – wer einer möglichen Organspende widerspricht, wird NICHT zum Organspender, alle anderen erklären mit ihrem nicht dargelegten Widerspruch ihre Einwilligung in eine Spende.
Aber dieses Thema ist derzeit nur im Rahmen einer s. g. Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag besprochen worden. Konkrete Pläne für eine entsprechende Gesetzgebung gibt es derzeit nicht. Hingegen haben wir kürzlich im Bundestag die medizinischen und logistischen Rahmenbedingen zur Organspende für die Krankenhäuser verbessert.
Zu Ihren Fragen: Die von Ihnen erwähnte Plattform organspende-info.de wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)betrieben und enthält umfassende und sachliche Informationen zu allen Aspekten der Organspende. Die Bundeszentrale ist eine überparteiliche Institution des Bundes, die schon lange eine hervorragende Aufklärungsarbeit leistet. Insofern braucht der Bundestag da das „Rad nicht neu zu erfinden“. Sollten sich in Zukunft die Grundlagen der Organspende beispielsweise durch eine Widerspruchslösung ändern, wird es selbstverständlich eine große Aufklärungskampagne unter maßgeblicher Federführung der BZgA geben, auch in meinem Wahlkreis.
Zur Frage, ob ich Organspende für die wichtigste medizinische Innovation/Maßnahme halte: Solange es Patientinnen und Patienten gibt, deren Leben durch keine andere Therapieform gerettet werden kann, ist für sie natürlich die Organspende das Wichtigste. Aber auf allen Gebieten der medizinischen/pharmazeutischen Forschung gibt es schon heute so unglaubliche Fortschritte und passiert noch immer so viel, dass ich da keine Wertung im Sinne von „dies ist bedeutender als jenes“ abgeben möchte.
Zu Ihrem letzten Abschnitt: Eine gesetzliche Pflicht zur Organspende ist nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Herzog