Frage an Gustav Herzog von Monika M.
Sehr geehrter Herr Herzog,
Sie haben für die Neuzulassung von Glyphosat gestimmt.
Mich interessiert nun sehr, warum?
Würden Sie das hier bitte erläutern?
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Mai,
besten Dank für Ihre Frage zu Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat.
Zuerst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es bei der Abstimmung im Bundestag nicht darum ging, der Wiederzulassung von Glyphosat zuzustimmen, sondern es wurde lediglich der aktuelle Stand des europäischen Zulassungsverfahrens von Glyphosat diskutiert. Dieses Verfahren sieht vor, dass zuerst die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden, ob es zu einer erneuten Zulassung kommen wird. Sollten diese zu keiner Einigung kommen, könnte auch die EU-Kommission im Alleingang die Zulassung verlängern. Momentan stehen Staaten wie Frankreich, Italien und Niederlande einer Verlängerung der Zulassung skeptisch gegenüber. Auch die Bundesregierung, nicht der Bundestag, muss sich für oder gegen die erneute Zulassung positionieren. Nach unseren Informationen hat sich die Bundesregierung gegenwärtig noch nicht entschieden, wie Deutschland in Brüssel abstimmen soll. So betrachtet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Wiederzulassung wegen seiner Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sehr kritisch.
Seit langem warnen einige Ärzte, Wissenschaftler, Umwelt- und Verbraucherverbände vor den gesundheitlichen und ökologischen Folgen des übermäßigen Glyphosateinsatzes. Die International Agency for Research on Cancer (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hat den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit werden diese Bedenken hingegen nicht geteilt. Die WHO überprüft nun intern, ob sie das Ergebnis der IARC aufrechterhält.
Die widersprüchlichen wissenschaftlichen Beurteilungen haben in der Gesellschaft zu einer großen Besorgnis geführt. Als Sozialdemokraten nehmen wir diese Sorgen sehr ernst. Wir haben Vertrauen in das Fachwissen der deutschen und der europäischen Bewertungsbehörden, meinen aber, dass der häufige Einsatz dieses Pflanzenschutzmittels verringert werden sollte. Deshalb treten wir für ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im kommunalen Bereich und in Haus- und Kleingärten ein. Wir wollen nicht, dass auf Spielplätzen und in öffentlichen Gärten Glyphosat weiter eingesetzt werden darf. Einige große Baumarktketten haben bereits gehandelt und Unkrautvernichtungsmittel, die Glyphosat enthalten, aus ihrem Sortiment genommen. Auch in deren Interesse kann es nur gut sein, wenn wir zügig eine Regelung schaffen, die für den gesamten Handel gilt.
Auch die Landwirtschaft muss ihren in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Glyphosat-Einsatz verringern. In vielen Fällen ist die Anwendung nicht zwingend notwendig. Wo möglich, sollte der Wirkstoff durch mechanischen Arbeitsgänge mit geeigneten Geräten ersetzt werden. Um die Anwendung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und gemeinsam mit der Landwirtschaft einen Ausstiegsplan entwickeln zu können, müssen wir die Forschung für sichere Alternativen stärken und Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft finden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat übrigens ein Positionspapier zum Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat verabschiedet. Hier der Link dazu: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/spd-fordert-glyphosat-verbot-f%C3%BCr-private-und-kommunale-anwendung
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog