Wie schätzen Sie die Rechtmäßigkeit der SchAusnahmV in dem folgenden Einzelfall ein und sehen Sie hier einen Überarbeitungsbedarf bzw. würden diesen politisch anstoßen?
Sehr geehrter Herr Kirchbaum,
ich selbst hatte Covid19 in 03/2020, damals aufgrund begrenzter Laborkapazität ohne PCR Test.
1,5 Jahre später: 9 Tage nach der 1. Impfung ergab ein durchgeführter Labortest: >250 u/ml Antikörper (250 = Messgrenze) gegen das Spikeprotein + Antikörper gegen das Nucleocapsid (nur durch Infektion). Die Erstimpfung fungierte somit bereits als Boosterimpfung. Kombination aus Immunantwort+Nucleocapsid+Symptome belegen den zurückliegenden Infekt.
Genesene benötigen lt. STIKO nur eine Impfdosis, eigentlich unabhängig vom Infektionszeitpunkt (Anm. SchAusnahmV ist mit Genesenendefinition max. 6 Monate hier ungenau); die Antikörperspiegel sind bei Genesenen bereits nach einer Impfung extrem hoch, sonst nach 1. Impfung eher ~0,8 - 20 u/ml.
Ohne medizinisch "nutzlose" Zweitimpfung erwarten mich nun erhebliche Grundrechtseinschränkungen, da ich rechtlich mit 1. Impfung ohne alten PCR Test als nicht geimpft gelte, obwohl ich bereits medizinisch voll immunisiert bin.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings ist es uns derzeit nicht möglich, Fragen zu beantworten, die nicht aus dem baden-württembergischen Wahlkreis von Herrn Krichbaum stammen oder die keinen Bezug zu seiner parlamentarischen Arbeit haben. Bitte wenden Sie sich - sofern Sie Ihre Frage ausdrücklich an Abgeordnete der CDU stellen wollen und dies noch nicht geschehen ist - an die Abgeordnete Dr. Flachsbarth (Wahlkreis Hannover-Land II) oder den Abgeordneten Dr. Hoppenstedt (Wahlkreis Hannover-Land I).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Buchholz
Büroleiter