Werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ihre konservativen Wähler vertreten, indem sie die traditionelle Familie aus Mutter, Vater und Kinder(n) stärken und nicht linksliberal stimmen?
Sehr geehrter Herr Krichbaum,
wenn Sie sich die Umfragen anschauen, sehen Sie ganz klar eine konservative Stimmung im Land, denn AfD und CDU zusammen haben eine Mehrheit. Wie kann es sein, dass die CDU immer mehr Wähler in die Arme der AfD treibt, indem sie viele traditionelle Werte aufgibt? Z.B. die traditionelle Familie aus Vater, Mutter, Kinder(n). Wieso hat die CDU für die Ehe für alle gestimmt? Wieso verschließt sie sich Ideen, die es Familien möglich machen, ihre Kinder, wenn gewünscht, auch mindestens die ersten drei Jahre daheim zu erziehen (Erziehung als Arbeit aufzuwerten, indem man den Elternteil, der daheim bleibt, richtig entlohnt? Das will die ÖDP)?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne eingehe.
Die CDU steht zum Leitbild von Ehe und Familie. Die Ehe als rechtlich verbindliche und auf Dauer angelegte Verbindung zweier Menschen steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und daran halten wir selbstverständlich fest. Allerdings respektieren wir auch die unterschiedlichen Lebensentwürfe, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben. Verantwortung und Vielfalt gehören für uns zusammen. Nicht nur in klassischen Familien, sondern auch in Patchwork- und Trennungsfamilien sowie bei Alleinerziehenden und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind und die ihr Halt geben. Wir wollen den Menschen aber nicht vorschreiben, wie sie zu leben oder nicht zu leben haben. Das ist die Entscheidung jedes Einzelnen und diese wird von uns respektiert. Aber das Ehegattensplitting kann es für uns nicht ohne einen Trauschein geben.
Elternzeit und Elterngeld haben sich als familienpolitische Leistung bewährt und entsprechen dem Wunsch vieler Familien, sich Aufgaben zu teilen. Wir verbessern das Elterngeld und werden den Partnerschaftsbonus bei gleichzeitiger vollzeitnaher Teilzeit beider Eltern weiter entwickeln. Das Elterngeld wurde in seiner Höhe seit der Einführung nicht mehr angepasst. Das ist nicht mehr zeitgerecht.
Unser Ziel ist, den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern zu entwickeln. Entsprechend heben wir auch das Kindergeld an, das künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden soll. Zudem bündeln wir Familienleistungen und machen sie einfacher zugänglich.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.
Abschließend möchte ich noch einen Aspekt erwähnen, der gerade für junge Familien wichtig ist: Wir wollen sie dabei unterstützen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Länder sollen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro für jedes Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gewähren können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick zu unserer Politik für die Familien geben. Gerne stehe ich Ihnen auch künftig als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum