Jobcenter: müssen 25-jährige Hochschulabsolventen und 60-jährige Arbeitslose die gleiche verpflichtende Maßnahme absolvieren?
Sehr geehrter Herr Krichbaum
ich würde gerne mehr über die verpflichtenden Maßnahmen des Jobcenters erfahren. Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob diese Maßnahmen für alle Bürger gelten und ob sie von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen? Falls nicht, welche Schritte werden unternommen, wenn jemand sich weigert, an diesen Maßnahmen teilzunehmen?
Des Weiteren würde ich gerne verstehen, was der Zweck dieser verpflichtenden Maßnahmen ist. Werden Hochschulabsolventen und Migranten in dieselben Maßnahmen einbezogen? (Ukrainer)
Zusätzlich würde ich gerne wissen, welche gesetzlichen Grundlagen das Jobcenter für diese verpflichtenden Maßnahmen heranzieht und ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die dem widersprechen.
Darüber hinaus interessiert mich, warum es keine Unterstützungsleistungen oder Programme für Hochschulabsolventen gibt und warum keine Praktika oder Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden,
MfG Th.W.
Sehr geehrter Herr W.,
Ihre Anfrage, die Sie an alle vier Bundestagsabgeordneten aus der Region gestellt haben, lässt sich in dieser Pauschalität nicht beantworten. Grundsätzlich ist aber zu bemerken, dass das Jobcenter selbstverständlich auf der Basis von gesetzlichen Regelungen tätig ist, die insbesondere Leistungskürzungen bei der Mitwirkungsverweigerung des Antragstellers umfassen.
Bitte senden Sie Ihre konkreten Fragen an unser Büro unter gunther.krichbaum@bundestag.de. Wir werden dann versuchen, diese zu beantworten. Allerdings lässt sich sicher vieles auch durch eine einfache Recherche im Internet selbst herausfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Buchholz
Büroleiter