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Gunther Krichbaum
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Frage von Anton M. •

Frage an Gunther Krichbaum von Anton M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

warum werden die renten in deutschland mit zweierlei masstab gemessen? ich bin jetzt 52 jahre alt und arbeite seit dem 15 lebensjahr un- unterbrochen, außer der bundeswehrzeit 15 monate. nach der heutigen berechnung muss ich bis 65 arbeiten, das sind insgesammt 50 jahre!!! es gibt genügent mitbürger die wesentlich weniger arbeitsjahre für die altersrente benötigen.ich verstehe überhaupt nicht,warum keine festen arbeitjahre gelten,wie in anderen ländern europas auch. ich find das eine ungleichbehandlung, sie auch?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um mit Erreichen des Renteneintrittsalters von 65 Jahren einen Rentenanspruch zu haben, ist es notwendig, über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Beiträge in die Rentenversicherung geleistet zu haben. Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher diese ausfallen, umso höher ist auch der Rentenanspruch. Bei einer Beitragszahlung von nur fünf Jahren entstehen somit nur sehr geringe Ansprüche.

Sollte der Versicherte vorzeitig Altersrente beantragen, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung von Abschlägen möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen allgemeinen Aussagen behilflich sein zu können. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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