Frage an Gunther Krichbaum von Elke K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Krichbaum
im Dezember 2007 hatte Sie Frau Gundi Köhler darauf angesprochen, wie Sie zu Spekulationsgeschäften von Städten und Gemeinden stehen.
Sie schrieben damals u. a. ...... sehe ich keine Notwendigkeit für ein bundeseinheitliches Verbot dieser Geschäfte, weil dies eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung wäre. Diese Selbstverwaltung ist aber der Garant für den Wettbewerb der Kommunen untereinander und als dynamisches Element unverzichtbar. Gleichwohl sollten die Kommunen und die kommunalen Unternehmen bei ihren Finanzanlagen die notwendige Sorgfalt üben.....
Sind Sie heute immer noch dieser Meinung?
Mit freundlichen Grüßen
Elke Künkele
Sehr geehrte Frau Künkele,
vielen Dank für Ihre Frage.
Trotz der zwischenzeitlich auftretenden internationalen Finanzkrise habe ich meine Meinung hinsichtlich eines möglichen Verbots spekulativer Finanzgeschäfte der Kommunen nicht geändert. Solche Geschäfte bergen stets Chancen und Risiken, die von hierfür verantwortlichen Entscheidungsträgern im Gemeinderat abgewogen und anschließend von der Kommunalaufsicht des Bundeslandes akzeptiert werden müssen. Eine bundesgesetzliche Regelung ist nicht erforderlich.
Gleichwohl zeigen die jüngsten Entwicklungen, wie notwendig eine sorgfältige Risikoanalyse vor dem Abschluss entsprechender Verträge ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum