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Gunther Krichbaum
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Frage von Sebastian Z. •

Frage an Gunther Krichbaum von Sebastian Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,
wie stehen sie dazu, dass die Sea-Watch 3 Kapitänin Carola Rackete in Italien dafür festgehalten wurde, dass sie 40 Flüchtlingen das Leben gerettet hat? Ich bin erst 15 Jahre alt und enttäuscht, dass die EU so etwas zulässt.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Z.

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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme. Auch ich bin davon überzeugt, dass die Seenotrettung im Mittelmeer ein Gebot der Menschlichkeit und letztlich auch ein Ausdruck der christlichen Prägung Europas ist. Deutschland beteiligt sich daher regelmäßig an der Verteilung der so geretteten Flüchtlinge. Allerdings sei in diesem Zusammenhang auch angemerkt, dass unser Augenmerk vor allem auch darauf gerichtet werden muss, den Schleppern und Schleusern das Handwerk zu legen, die die Menschen nach Zahlung höchster Geldsummen auf seeuntauglichen Booten ihrem Schicksal überlassen und dabei deren Tod billigend in Kauf nehmen.
Leider war die Fortführung der europäischen Seerettungsmission Sophia nicht möglich, weil diese Überzeugung nicht von allen EU-Staaten geteilt wird. Seitdem sind private Seenotretter verstärkt aktiv geworden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten sind das Strafrecht und die Strafverfolgung in der Europäischen Union nicht vergemeinschaftet. Dies bedeutet, dass Fragen der Strafbarkeit, des Prozessrechts und der Strafhöhe auf nationalen Regelungen beruhen, die voneinander abweichen können. Das EU-Recht gibt hierbei nur einen sehr groben Rahmen vor. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in der EU in ihren Entscheidungen frei und unabhängig. Rechtsmittel gegen Entscheidungen der nationalen Strafverfolgungsbehörden müssen daher zunächst innerstaatlich vor den zuständigen dortigen Gerichten entschieden werden. Erst danach kann ein Fall – je nach Lage des Einzelfalls – z.B. zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommen.
Ich möchte hier ein Beispiel für die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen EU-Staaten geben: Der US-amerikanische Rapper ASAP Rocky wurde Ende Juni nach einer Schlägerei in Stockholm festgenommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete gemäß dem schwedischen Recht eine Untersuchungshaft an, die bis zur Verhandlung Anfang August andauerte. Am 14.8. wurde er schließlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Für deutsche Beobachter erschien diese lange Untersuchungshaft bei einem vergleichsweise geringen Delikt ungewöhnlich, weil sie nicht der deutschen Praxis entsprach. Die Frage, ob die Untersuchungshaft rechtmäßig war, muss aber von nationalen schwedischen Gerichten abschließend beurteilt werden. Die Europäischen Institutionen hätten keinerlei Eingriffsrechte.
Ähnlich verhält es sich bei Kapitänin Rackete: Ob der Hausarrest, der von einem italienischen Gericht nach drei Tagen wieder aufgehoben wurde, mit den italienischen Strafverfolgungsnormen übereinstimmt, kann nur vor italienischen Gerichten geklärt werden. Für mich gibt dabei keinen Anlass, an deren Unabhängigkeit zu zweifeln.

Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum

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