Portrait von Gunther Krichbaum
Gunther Krichbaum
CDU
95 %
20 / 21 Fragen beantwortet
Frage von Franz B. •

Frage an Gunther Krichbaum von Franz B. bezüglich Wirtschaft

Wie konnte es passieren, dass sich seit 2003 auf deutschen Autobahnraststätten ein Unternehmen namens "Sanifair" ( http://www.sanifair.de/sanifair/unternehmen/index.php ) breit gemacht, hat dass nun das Toiletten-Monopol auf den deutschen Autobahnen besitzt und de facto so etwas wie eine "Pinkelsteuer" einzieht? Zunächst konnte man den Preis für´s Pinkeln ja noch mit einem Warenkauf verrechnen. Aber nun, nach der Einführung, erhöht das Unternehmen die Pinkelsteuer über diesen Verrechnungspreis. Als Steuerzahler werden wir ja schon vom Staat genug geschröpft. Warum müssen wir nun auch noch eine Besteuerung durch private Unternehmen akzeptieren? Haben wir nicht eigentlich Kartellbehörden, die solche Monopole wie "Sanifair" verhindern müssten? In Frankreich ist das Pinkeln an Autobahnraststätten jedenfalls noch kostenlos. Warum auch nicht? Die Betreiber der Raststätten haben ohnehin erhöhte Preise. Damit können sie doch den Betrieb von Toiletten finanzieren.
=>
1) Was tun Sie als mein Abgeordneter gegen solche Entwicklungen?
2) Spendet das Unternehmen "Sanifair" an Ihre Partei? Wenn ja: wieviel?

Portrait von Gunther Krichbaum
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baltinger,

vielen Dank für Ihre Email.

Die Frage, ob die Firma Sanifair mit ihrer Preisgestaltung gegen das Kartellrecht verstößt, ist regelmäßig Anlass für Bürgeranfragen im Parlament und beim Bundeskartellamt. Allerdings sieht das Bundeskartellamt gegenwärtig keinen Anlass, hier ein Verfahren zu eröffnen. Die Gebühren anderer Betreiber öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen liegen im Regelfall etwa im selben Rahmen wie die Gebühren von Sanifair. Damit besteht nach erstem Anschein kein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht, gegen die das Bundeskartellamt einschreiten könnte.

Toilettenanlangen an der Autobahn sind auch nicht mit Gaststättentoiletten vergleichbar, wo der Wirt unter Umständen gesetzlichen verpflichtet werden könnte, seinen Gästen eine kostenlose Benutzung zu ermöglichen. Anlagen an Autobahnen werden dagegen von jedermann benutzt.

Auch ich habe mich über die höheren Benutzungsgebühren geärgert. Bei meinen längeren Autobahnfahrten nutze ich daher nun verstärkt Autohöfe und Schnellrestaurants, bei denen die Toilettenbenutzung im Regelfall kostenlos ist. Auch Benzin, Reisebedarf und Verpflegung ist dort erheblich günstiger zu erhalten, als auf den Autobahnraststätten. Hier liegt die Entscheidung ganz klar beim Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gunther Krichbaum
Gunther Krichbaum
CDU