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Gunther Krichbaum
CDU
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Frage von Werner K. •

Frage an Gunther Krichbaum von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krichbaum

ich finde es einfach nur noch peinlich, dass der Deutsche Bundestag die Konvention der UN gegen Abgeordneten-Bestechung noch immer nicht unterschrieben hat. Was hindert die CDU eigentlich daran dies zu unterschreiben. Fühlen Sie sich wohl, im Kreis von Saudi Arabien, Sudan usw. ?
Langsam kann ich verstehen, dass weite Teile der Bevölkerung ihren Abgeordneten nicht mehr vertrauen und die Politikverdrossenheit weiter zu nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Krey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krey,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Selbstverständlich setzen sich auch CDU und CSU uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich ein.

Die wichtigsten Handlungen eines Abgeordneten in der Demokratie sind Abstimmungen und Wahlen im Parlament. Und der Kauf oder Verkauf von Stimmen bei genau solchen Abstimmungen und Wahlen ist in Deutschland durch den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e des Strafgesetzbuchs) verboten.

Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption ist aus der Sicht der deutschen Rechtsordnung problematisch, da dadurch gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt werden. Es ist aber offensichtlich, dass sich die Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten grundlegend unterscheiden. Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz bei der Ausübung ihres Mandats allein ihrem Gewissen unterworfen und den Wählern gegenüber verantwortlich. Vor diesem Hintergrund bestand bei der Schaffung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung im Jahre 1993 weitgehende Einigkeit darüber, dass diese strafrechtliche Bestimmung nicht eins zu eins derjenigen der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden kann.

Die Vorschläge, welche die Opposition im Bundestag vorgelegt hat, werden den Anforderungen an den Parlamentarismus und an eine rechtstaatliche einwandfreie Gesetzgebung nicht gerecht. Wir sehen die Gefahr, dass es danach in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise den Staatsanwaltschaften überlassen wird festzulegen, was parlamentarische Gepflogenheiten sind und was nicht, und die Arbeit der Abgeordneten dadurch unzumutbar behindert werden könnte.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden zur Frage, wie dennoch eine Umsetzung der UN-Konvention erfolgen kann, weiterhin intensive Gespräche geführt. Von Bedeutung ist dabei für uns die im Rechtsausschuss hierzu angesetzte Anhörung im Oktober dieses Jahres.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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