Frage an Gunther Krichbaum von Paul S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Krichbaum,
das Bundesverfassungsgreicht hat das Parlament vor 3 Jahren beauftrag, ein neues Wahlgesetz zu verabschieden, nichts ist geschehen.
Im Gegensatz dazu hat das Parlament 2010 in kurzer Zeit die milliardenschwere Hilfsprojekte für Griechenland und 2011 die Atomwnde vollzogen. Warum geht das alles in kurzer Zeit aber beim Wahlrecht geht nichts ?
Es wird immer schwerer, CDU zu wählen.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundl. Grüßen
P. Spahr
Sehr geehrter Herr Spahr,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reform des Wahlrechts zur Bundestagswahl.
Am Wochenende verständigte sich die Koalition auf Leitlinien zur Wahlrechtsreform, die noch in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Beratung und Beschlussfassung können dann allerdings erst im Herbst erfolgen, so dass tatsächlich die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Frist 30.6.2011 hinsichtlich der Beschlussfassung nicht eingehalten werden kann.
Grund hierfür ist die äußerst komplizierte Materie. Das Gericht hat verlangt, die Wirkung der sog. negativen Stimmgewichtung abzuschaffen. Über die Frage der Überhangmandate kam es dagegen zu keinem Urteil. Genau diese Frage ist aber bei den Konzepten der verschiedenen Parteien sehr umstritten. Die SPD hat beispielsweise vorgeschlagen, die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate auszugleichen. Dies würde zu einer starken Aufblähung des Parlaments führen. Die Grünen dagegen forderten, gewählte Direktabgeordnete sollten ihr Mandat wieder verlieren, wenn es ihrer Partei nach den Zweistimmen nicht zustehen würde. Dies wäre ein grober Verstoß gegen demokratische Grundrechte.
Der nun vorgelegte Entwurf verhindert einerseits die negative Stimmgewichtung, belässt aber zugleich die bisherigen Regelungen zu den Überhangmandaten bestehen. Dabei möchte ich dem Eindruck entgegentreten, die Union hätte hier rein parteitaktisch gehandelt. Natürlich ist es richtig, dass im aktuellen Bundestag alle Überhangmandate die Unionsparteien stärken. Aber in der Vergangenheit war es die SPD, die von dieser Regelung am stärksten profitierte. So konnte sich der damalige Bundeskanzler Schröder 2001 nur aufgrund der Überhangmandate seine Mehrheit in einer Vertrauensabstimmung sichern.
Die Koalitionsfraktionen werden jetzt gemeinsam SPD und Bündnis 90/Die Grünen über die vorgelegten Entwurf beraten, weil Wahlrechtsänderungen in der Vergangenheit stets gemeinsam beschlossen wurden. Ich hoffe sehr, dass die Opposition sich diesen Gesprächen nicht aus taktischen Gründen verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum