Frage an Gunther Krichbaum von Peter W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kriechbaum.
bei uns in der Firma wird der Wiederstand gegen das"ELENA-Gesetz immer größer.
Gott sei Dank ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden.
Wie stehen Sie zu dem Gesetz?
Gruß
Peter Weidner
Sehr geehrter Herr Weidner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum ELENA-System.
Gegen das ELENA-Verfahren werden zwei Einwendungen erhoben: Zum einen, das Verfahren verstoße gegen den Datenschutz und sei deshalb verfassungswidrig. Hierüber wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Aus Sicht des Deutschen Bundestages, der dem Gesetz mit sehr großer Mehrheit zugestimmt hatte, treffen diese Bedenken allerdings nicht zu.
Das andere Argument gegen das Verfahren sind die Kosten. Die Bundesregierung hatte sich im Sommer darauf verständigt, das Einsparvolumen noch einmal begutachten zu lassen. Nach dem Gutachten des Normenkontrollrats, der die Bundesregierung bei Einschätzung der Bürokratiekosten berät, ist vor allem für kleine Unternehmen sogar mit einer Mehrbelastung zu rechnen. Es wird nun intensiv darüber zu beraten sein, ob ein Festhalten an dem Verfahren, das gerade auch für die Arbeitnehmer zu echten Erleichterungen führt (z.B. wenn bei der Beantragung von Elterngeld keine Bescheinigungen des Arbeitgebers vorgelegt werden müssen), festgehalten werden soll. Denn Ziele des Verfahrens waren sowohl der Bürokratieabbau als auch die Einsparung von Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum