Frage an Gunther Krichbaum von Dieter G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Krichbaum,
die KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT hatte am 25.März 2009 einen neuen Vorschlag für einen RAHMENBESCHLUSS DES RATES zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates vorgelegt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2009/com2009_0135de01.pdf
Der Deutsche Bundesrat hatte dazu am 05.05.2009 eine Empfehlung mit Drucksache 297/1/09 abgegeben hier:
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte dazu am 01.07.2009 einen Antrag mit der Drucksache 16/13704 gestellt hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613704.pdf
Weiter ist mir dazu eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer bekannt hier:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/2009/Stn31.pdf
Mir fehlen nun weitere Informationen, insbesondere über den aktuellen Stand in dieser Sache. Ich bitte deshalb um eine Auskunft mit den folgenden Fragen:
1. In welchen Ausschüssen wird gegenwärtig über den Entwurf des neuen Rahmenbeschlusses beraten und bis zu welchem Termin ist mit einem Ergebnis zu rechnen ?
2. Hat der neue Lissabon-Vertrag Auswirkungen auf dieses Verfahren und wenn ja, welche ?
3. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Partei/Fraktion zu diesem Thema ?
Vielen Dank für Ihre Mühe und Zeit und Antwort,
mfg Dieter Gieseking
Sehr geehrter Herr Gieseking,
Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:
Zu 1. und 2.
Zu den Auswirkungen des Lissabon-Vertrages auf die Rahmenrichtlinie gibt folgende Presseerklärung des Rates vom 30.11/1.12.2009 zur Sitzung des Rates Justiz/Inneres Aufschluss. Sie finden die Sie interessierende Passage auf S. 20 der PDF-Version.
zu 3.
Da die Rahmenrichtlinie derzeit überarbeitet wird, kann keine Position zu ihrem möglichen Inhalt bezogen werden. Allerdings teilt Herr Krichbaum die Bedenken, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme äußerte.
Herr Krichbaum lässt aber keinen Zweifel daran, dass sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie in ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu verhindern und zu verfolgen sind. Er ist der Auffassung, dass es sich bei diesen Straftaten um eine besonders schwere Form der Kriminalität handelt, die sich gegen Opfer richtet, die besonderen Schutzes und der Fürsorge bedürfen. Ausdrücklich weist er jeden Versuch zurück, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern zu verharmlosen oder gar als normale Ausprägung von Sexualität darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Buchholz
-Büroleiter-
Büro Gunther Krichbaum