Frage an Gunther Krichbaum von Reinhold E. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr krichbaum,
im Zuge des schlimmen Ereignisses in Winnenden wird sehr unsachlich über eine Verschärfung des Waffenrechts nachgedacht. Dabei werden eine Million funfhunderttausend gesetzestreue Sportschützen unter Genralverdacht gestellt, obwohl nachweislich von diesen keine Gefahr ausgeht, da hier nur mit behördlich genehmigten und gemeldeten Sportwaffen geübt wird. Wenn wegen eines Verbrechens durch einen wie immer gestörten Menschen über eine Million unbescholtene Bürger unter den Generalverdacht als potentielle Mörder gestellt werden ist dies nicht nachvollziehbar. Ihre Meinung hierzu würde mich und meine Schützenkameraden sehr interessieren.
Mit freundflichen Grüssen
R. Erhard
Sehr geehrter Herr Erhard,
vielen Dank für Ihre Frage, die mir hier in ähnlicher Weise bereits im Mai gestellt wurde.
Angestoßen durch die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009 hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer zugesagt, zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen. Gleichzeitig war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Gesamtverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.
Im Vordergrund stand unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mehr Sicherheit geschaffen.
Auch wenn Deutschland bereits über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt verfügt, so wird unser Waffengesetz scheinbar den Gefahrenlagen, was die private Verfügbarkeit von Waffen betrifft, nicht gerecht. Entscheidend ist hierbei, dass Waffen unter "Umständen" nicht den Vorschriften entsprechend aufbewahrt werden. Einzig mit Änderungen, die die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen neu formulieren oder verschärfen, kann jedoch auf lange Sicht kein ausreichender Schutz gewährleistet werden, um erschütternde Vorfälle wie in Erfurt und Winnenden zu verhindern. Die derzeitigen Prüfungen im Zusammenhang mit dem Ausstellen einer Waffenbesitzkarte allein reichen nicht aus. Ziel ist demnach mit verdachtsunabhängigen Kontrollen zu erreichen, dass das Risiko des Waffenmissbrauchs und auch die Notwendigkeit einer sicheren Verwahrung immer im Bewusstsein sind. Zum Wohle der gesamten Bevölkerung sollt es unser aller Interesse sein, Schusswaffen dem spontanen Zugriff durch Unbefugte zu entziehen und dadurch solch entsetzlichen Ereignissen wie in Winnenden weitestgehend die Voraussetzung zu nehmen.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion hatten größtes Verständnis für die Bedenken, die seitens der Schützenvereine gegen die Gesetzesnovelle geäußert wurden. Diese wurden von uns intensiv beraten und sind in die Gesetzgebungsarbeit eingeflossen.
Angesichts der bisherigen Opfer durch Missbrauch von Waffen ist nun zu hoffen, dass alle Waffenbesitzer sowie Schießsport- und Schützenvereine Verständnis aufbringen und Einsicht zeigen, zum Wohle der Gemeinheit und vor allem unsere Kinder.
Ich möchte noch einmal betonen, dass ich Ihre Sorgen gut nachvollziehen kann. Gemeinsam wollen wir eine gute Lösung finden und in keiner Weise den Eindruck erwecken, dass wir an dem Verantwortungsbewusstsein der Sportschützen zweifeln oder dieses gar in Frage stellen. Es ist unsere Pflicht im Interesse aller Bürger zu handeln und eine Lösung zu finden, die für alle Betroffenen tragbar ist. Wichtig ist es zu erkennen, dass wir nur gemeinsam unser Ziel erreichen. Zudem sei mir abschließend ein Hinweis gestattet: meine Kollegen und ich erhalten noch heute sehr viele Zuschriften, in denen ein vollständiges Verbot der Lagerung von Waffen in Privatwohnungen gefordert wird. Hier muss deshalb auch auf das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rücksicht genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum
Mitglied des Deutschen Bundestages